Veröffentlichung

Nachbesserung des Optionsmodells und der Thesaurierung (§ 34a EStG)

Datum
05.06.2026

Personengesellschaften und Familienunternehmen unterliegen in Deutschland einer hohen Steuerbelastung, die einen Standortnachteil im internationalen Wettbewerb begründet. Die Begünstigung von einbehaltenen Gewinnen (Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG) ist nicht praxistauglich und das Optionsmodell (§ 1a KStG) ist keine realistische Alternative für einen Wechsel zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Der BDI schlägt eine grundlegende Überarbeitung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells im Rahmen einer Reform der Einkommensteuer vor.

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