BDI kritisiert Aktionärsrechte-Richtlinie

Vorgaben gehen zu weit. Es bestehe überhaupt kein EU-weiter Bedarf, derart detaillierte Kriterien festzuschreiben und zu veröffentlichen.

„Bei den Vorgaben zur Vergütungspolitik von Unternehmen geht die EU-Kommission deutlich zu weit“, sagte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Es bestehe überhaupt kein EU-weiter Bedarf, derart detaillierte Kriterien festzuschreiben und zu veröffentlichen.

Für kleinere Unternehmen ohne komplexe Vergütungssysteme seien Umfang und Detaillierungsgrad der vorgeschriebenen Angaben völlig überdimensioniert. Für die Mehrzahl der deutschen börsennotierten Gesellschaften entstünden erhebliche bürokratische und organisatorische Schwierigkeiten.

„Wir lehnen ein verbindliches Votum der Hauptversammlung über Vergütungspolitik und Vergütungsbericht ab. Damit wird das in Deutschland bewährte System der Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und Hauptversammlung in Frage gestellt“, so Lösch.

Der Aufsichtsrat würde künftig in einer zentralen Frage nicht mehr auf Augenhöhe mit dem Vorstand stehen. „Dabei haftet er im Gegensatz zu den Aktionären für seine Entscheidung zur Vergütung und ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet.“