BDI lehnt die geplanten Änderungen ab

Anlässlich der Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz äußert sich Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.

„Der BDI lehnt die geplanten Änderungen der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion zum IT-Sicherheitsgesetz ab. Es ist nicht nachvollziehbar, dass nun Sanktionen in das Gesetz aufgenommen werden sollen. Meldungen betroffener Unternehmen werden aus Eigeninteresse und nicht aufgrund staatlichen Zwangs erfolgen. Sanktionsandrohungen verändern den bewährten kooperativen Ansatz zwischen Industrie und Staat grundlegend. Der BDI kritisiert, dass das Gesetz nicht hinreichend bestimmt ist: Weder der Adressatenkreis steht abschließend fest, noch sind Umfang und Inhalt der Meldungen an die Behörden ausreichend definiert. Es ist zu befürchten, dass Sanktionsandrohungen zu überflüssigen Meldungen führen könnten, da Betreiber kritischer Infrastrukturen mögliche Strafen verhindern wollen. Massenmeldungen an die Behörden sind nicht Sinn und Zweck des Gesetzes.“