BDI lehnt gesetzliche Quote ab

Starre Quote ignoriert die sichtbaren Fortschritte. Zielvorgaben treffen überwiegend Unternehmen mit Kleinst-Gremien bis zu drei Personen.

Zu den Leitlinien für eine gesetzliche Frauenquote äußert sich Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung:

„Der BDI lehnt eine gesetzliche Einheitsquote für Aufsichtsräte großer börsennotierter Unternehmen ab. Die starre 30-Prozent-Quote ignoriert die deutlich sichtbaren Fortschritte in den Unternehmen und damit die Erfolge des Deutschen Corporate-Governance-Kodex. Gleichstellungspolitisch fragwürdig sind auch die von den Unternehmen zu setzenden Zielvorgaben. Sie werden überwiegend Unternehmen mit Kleinst-Gremien von ein bis drei Personen treffen, die einer Quotierung nur begrenzt zugänglich sind. In Deutschland haben von circa 850 börsennotierten Unternehmen knapp 500 einen dreiköpfigen Aufsichtsrat, über 80 Prozent der Vorstände bestehen aus höchstens drei Personen.“