BDI-Stellungnahme zum Thema Marktwirtschaftsstatus China
Nach 15 Jahren wird am 11. Dezember 2016 eine Übergangsregelung in Chinas WTO-Beitrittsprotokoll auslaufen. Diese Klausel hat es bisher ermöglicht, in Anti-Dumping (AD)-Verfahren gegen chinesische Unternehmen Vergleichspreise aus Drittländern heranzuziehen. Noch ist unklar, ob nach Auslaufen dieser Übergangsregelung nur noch chinesische Preise in AD-Untersuchungen zu Grunde gelegt werden können, und die EU infolgedessen China den Marktwirtschaftsstatus gewähren muss.
In einer aktuellen Stellungnahme fordert der BDI die EU auf, diesbezüglich rechtliche Klarheit zu schaffen und darüber hinaus sicherzustellen, dass der europäischen Industrie in jedem Fall auch weiterhin wirksame handelspolitische Schutzinstrumente zur Verfügung stehen. Für die deutsche Industrie, die fest in globale Wertschöpfungsketten integriert ist, hat die Frage, ob und wenn ja unter welchen Umständen die EU China den Marktwirtschaftsstatus verleihen sollte, besonders große Bedeutung.