BDI-Stellungnahme zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes

Das Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten, wurde deutlich verfehlt.

Obwohl das Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits 2017 verabschiedet wurde und damit mehr als fünf Jahre Zeit für die Umsetzung zur Verfügung standen, ist es Bund und Ländern nicht gelungen, die darin enthaltenen Digitalisierungsverpflichtungen zu erfüllen. Das Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten, wurde deutlich verfehlt: Laut Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats waren kurz vor Ende der Umsetzungsfrist von 575 angekündigten Verwaltungsleistungen erst 33 flächendeckend online verfügbar.