BDI zu Digital-Omnibus: Nicht der erhoffte Mannschaftsbus, aber auch nicht der befürchtete Kleinwagen
„Digital-Omnibus ist zwar nicht der erhoffte Mannschaftsbus, aber auch nicht der befürchtete Kleinwagen. Leider bietet er noch nicht die Planbarkeit und Einfachheit, die Unternehmen für die Umsetzung digitaler Vorgaben benötigen. Bürokratieabbauende Maßnahmen für digitale Infrastruktur und für Cybersicherheit fehlen nahezu vollständig. Europäisches Parlament und Europäischer Rat dürfen in den bevorstehenden Beratungen, nicht hinter das Ambitionsniveau der EU-Kommission zurückfallen und müssen zügig die Verhandlungen abschließen. Europas Digitalrecht muss nachvollziehbar und praxistauglich werden. Überbordende Bürokratie darf nicht länger unsere Unternehmen im Innovationswettbewerb ausbremsen.
Bei den Anpassungen am AI Act hat die Kommission nicht ausreichend geliefert. Unsere Unternehmen brauchen verlässliche Orientierung und ausreichend Zeit, um komplexe Vorgaben umzusetzen – insbesondere, solange harmonisierte Standards fehlen. Es ist gut, dass die Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI auf bis zu 16 Monate verschoben werden soll und erst greift, wenn die notwendigen Standards und Unterstützungsinstrumente tatsächlich vorliegen. Das ist ein Schritt zu mehr Planbarkeit. Eine grundsätzliche Verlängerung der Umsetzungsfristen des AI Acts für bereits regulierte Anwendungen und Hochrisiko-KI um zwei Jahre würde den Unternehmen dennoch die dringend notwendige Planungs- und Rechtssicherheit geben.
In der Cybersicherheitsregulierung sind weitere Entlastungen notwendig. Ein EU-weit einheitliches Meldesystem nach NIS-2 wäre ein Fortschritt, doch insgesamt müssen Melde- und Berichtspflichten deutlich vereinfacht werden, damit Unternehmen ihre Ressourcen auf Prävention und Abwehr konzentrieren können.
Im Datenschutz setzt die Kommission mit mehr Klarheit und handhabbaren Vorgaben einen richtigen Akzent. Das stärkt Nachvollziehbarkeit und schafft Freiräume für datengetriebene Innovationen. Damit KI unsere Industrie voranbringt, brauchen wir Daten fürs Training – und das muss rechtssicher möglich sein. Verbesserungen beim Data Act – vor allem beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen – gehen in die richtige Richtung, müssen im weiteren Verfahren aber noch konsequent ausgebaut werden.“