„Beispiel für praxisferne Überregulierung“
Anlässlich der gemeinsamen Abstimmung des Frauen- und des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament zur geplanten Einführung einer verbindlichen Geschlechterquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, äußert sich Arndt G. Kirchhoff, Vorsitzender des BDI/BDA-Mittelstandsausschusses, wie folgt:
„Die geplante Richtlinie ist nach wie vor ein Beispiel für praxisferne Überregulierung, die im Falle der Umsetzung insbesondere den deutschen industriellen Mittelstand und seine Familienunternehmen mit zusätzlicher Bürokratie belasten würde. Von dieser wollte sich die EU im Rahmen aktueller Entbürokratisierungsbemühungen eigentlich verabschieden. Wir erkennen an, dass sich beide Ausschüsse mehrheitlich gegen die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (nach EU-Definition) in die Quotenregelung ausgesprochen haben. Dies ist aber bei weitem nicht ausreichend. Es fehlt an notwendigen Härtefallregelungen für Familienunternehmen oder für Unternehmen mit geringem Frauenanteil.
Den Unternehmen wird für die Nominierung von Aufsichtsratskandidaten die Durchführung eines aufwändigen Auswahlverfahrens auferlegt. Dadurch sollen die Unternehmen gezwungen werden, zu einem 40-Prozent-Anteil von Frauen zu kommen. Aber wie sich dieses Verfahren in die Unternehmenspraxis integrieren lassen soll, bleibt seitens des Parlaments unbeantwortet.
Mit dem Rechtsakt werden erfolgreiche Ansätze des Deutschen Corporate Governance Kodex und ähnlicher flexibler Instrumente in anderen Mitgliedstaaten vom Tisch gewischt und deren Erfolge ignoriert. Beispielsweise haben die DAX30-Unternehmen den Frauenanteil in ihren Aufsichtsräten in den vergangenen drei Jahren von 12,4 Prozent auf knapp 22 Prozent gesteigert – ganz ohne gesetzliche Zwangsquoten.“