Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft mit weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen
„Durch die OECD-Vorschläge für eine Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft drohen weitreichende negative Konsequenzen für deutsche Unternehmen und den deutschen Fiskus.
Die Bundesregierung muss sich in den Verhandlungen energisch für einen umfassenden, weltweit koordinierten Konsens zwischen den Staaten einsetzen. Nur wenn alle Staaten weltweit und gleichzeitig ein einheitliches System einführen, lassen sich Doppelbesteuerungsrisiken und ausufernde internationale Steuerkonflikte vermeiden.
Eine völlige Abkehr von bisherigen Besteuerungsrechten ist nicht notwendig. Vielmehr sollten grundlegende Prinzipien des internationalen Steuerrechts wie das Betriebsstättenprinzip und die Besteuerung am Ort der Wertschöpfung beibehalten und mit Blick auf die Digitalisierung von Geschäftsmodellen lediglich modifiziert werden.“