Brexit wirft seine Schatten voraus
Der BDI hat an die britische Regierung appelliert, in den Brexit-Verhandlungen die jetzt vorhandene Chance auf dem nächsten Europäischen Rat Ende kommender Woche zu nutzen. „Unsere Unternehmen brauchen Verlässlichkeit. Nun bietet sich die Gelegenheit, der Unsicherheit von Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals entgegenzuwirken“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang in Berlin.
„Der Brexit wirft bereits seine Schatten voraus“, warnte Lang. So sei im vergangenen Jahr das Vereinigte Königreich um zwei Plätze auf Rang fünf der wichtigsten Handelspartner Deutschlands abgerutscht. Die Zuströme ausländischer Direktinvestitionen in das Vereinigte Königreich sind laut der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen UNCTAD im vorigen Jahr um 90 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. „Das ist ein Alarmsignal, das London hören muss“, sagte der BDI-Hauptgeschäftsführer. Die britische Regierung gehe mittlerweile von einem BIP-Wachstum von nur noch 1,4 Prozent aus – dem schwächsten Wert in der gesamten EU.
Nach dem 29. März kommenden Jahres sollten die Briten einer Übergangsphase mit dem Status quo zustimmen. „Wir fordern eine entsprechende Grundsatzentscheidung seitens der EU und der britischen Regierung auf dem Treffen des Europäischen Rates. Andernfalls sind einige Unternehmen gezwungen, ihre Notfallpläne scharfzustellen – für das Worst-Case-Szenario, das keiner will und das allen schadet“, betonte Lang.
Aufgrund der bisher stockenden Verhandlungen müssten sich die Unternehmen auch auf einen harten Brexit einstellen. Deshalb hat sich der BDI in den vergangenen neun Monaten in seiner Taskforce Brexit mit den Problemen befasst und präsentiert mögliche Lösungswege für die Themen Handel, Marktzugang, Verkehr, Steuern und Finanzdienstleistungen.
„Für die deutschen Unternehmen ist ein zoll- und quotenfreier Warenhandel die Mindestanforderung, idealerweise im Rahmen einer Zollunion“, betonte Lang. Sollten die Verhandlungen auf ein Freihandelsabkommen hinauslaufen, so müssten aus Sicht der Taskforce drei Grundzüge gelten: Das Abkommen muss Zölle oder Quoten ausnahmslos ausschließen, Beihilfen klar regeln und regulatorische Kooperation vorsehen.