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Bürokratieabbau im Steuerrecht: BDI präsentiert konkrete Vorschläge

Der BDI hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden in zwölf Bereichen des Steuerrechts konkrete, praxisnahe Vorschläge zum Abbau steuerlicher Bürokratie entwickelt. Ziel ist es, eine entsprechende Gesetzesinitiative noch im laufenden Jahr auf den Weg zu bringen. Ein neues Positionspapier des BDI fasst die Vorschläge prägnant und verständlich zusammen.

Ein attraktives steuerliches Umfeld ist ein zentraler Erfolgsfaktor für den Standort Deutschland. Hierzu zählt nicht allein die Steuerbelastung, sondern auch ein zeitgemäßes, schlankes und digital anschlussfähiges Steuerrecht, das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland gezielt fördert. 

In enger Abstimmung mit seinen Mitgliedsverbänden hat der BDI steuerliche Regelungen identifiziert, die in der Praxis vermeidbaren Zeit-, Ressourcen- und Verwaltungsaufwand verursachen. Diese Regelungen müssen zügig überarbeitet und modernisiert werden, um – im Anschluss an das Investitionssofortprogramm – einen weiteren steuerpolitischen Impuls für Investitionen am Standort Deutschland zu setzen. 

Zielgerichteter Abbau von Steuerbürokratie stärkt den Standort Deutschland 

Die Vorschläge des BDI sind in einem aktuellen Positionspapier zusammengefasst, das den Reformbedarf übersichtlich darstellt. Dabei tragen die Vorschläge der aktuellen Haushaltslage Rechnung und verfolgen keine aufkommensmindernden Entlastungen, sondern setzen auf einen gezielten und notwendigen Abbau steuerlicher Bürokratie. Angesichts des steigenden internationalen Steuerwettbewerbs ist der Abbau steuerlicher Bürokratie ein entscheidender Standortvorteil für Deutschland, der sowohl den personellen als auch finanziellen Ressourcen von Unternehmen und Verwaltung zugutekommt. Zahlreiche Vorschläge des BDI entsprechen zudem den Empfehlungen der vom Bundesfinanzministerium eingesetzten Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“. 

Umfassende Vorschläge aus allen Bereichen des nationalen Steuerrechts  

Zu den BDI-Vorschlägen zählen vereinfachende Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und Personenunternehmen (z. B. zur Thesaurierungsregelung), Verschlankungen bei Gewerbesteuer und Forschungszulage, Optimierungen für Stammhäuser deutscher Konzerne (z. B. durch Einführung einer zeitgemäßen Gruppenbesteuerung), Erleichterungen im internationalen Steuer- und Verfahrensrecht (z. B. beim Quellensteuerabzug und der Verrechnungspreisdokumentation) sowie prozessuale Verbesserungen und digitale Fortschritte (z. B. bei Sachzuwendungen, Betriebsprüfungen und durch ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer).  

Die BDI-Vorschläge adressieren den deutschen Gesetzgeber. Notwendige Vereinfachungen zur globalen Mindeststeuer behandelt der BDI gesondert in einem eigenen Positionspapier sowie durch gezielte Aktivitäten auf EU- und OECD-Ebene. Der BDI strebt an, die Vorschläge zum Bürokratieabbau zeitnah und idealerweise noch im laufenden Jahr in ein steuerpolitisches Gesetzgebungsverfahren einzubringen.