Bundeshaushalt 2024: Nur 12 Prozent des Etats sind für Investitionen vorgesehen
Seit 2023 ist die Nettokreditaufnahme des Bundes nach dem Aussetzen der Schuldenregeln in den Jahren 2020 bis 2022 erneut durch die Schuldenbremse begrenzt. Daher darf der Bund 2024 maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an Nettokrediten aufnehmen. Das entspricht einer zulässigen Neuverschuldung in Höhe von rund 16,6 Mrd. Euro. Daraus ergibt sich weiterer Konsolidierungsbedarf für den Bundeshaushalt, da laut Bundesministerium der Finanzen immer noch eine Finanzierungslücke von rund 14,4 Mrd. Euro für die Jahre 2025 bis 2027 bestehe.
Priorisierung der Staatsausgaben für Wachstumsagenda und mehr Investitionen
Es ist gut und angemessen, dass der Bundeshaushalt wieder im Einklang mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse steht. Notwendige Einsparungen im Haushalt zur Einhaltung der Schuldenbremse dürfen aber nicht die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährden. Die Bundesregierung muss Ausgabeentscheidungen konsequent priorisieren und weitere, dauerhafte Investitionsanreize setzen – vor allem mit Blick auf die digitale Transformation, den Klimaschutz und eine nachhaltige, verlässliche Energieversorgung. Eine weitere Herausforderung stellt die relative Höhe der Investitionen an den Ausgaben des Bundes dar. Trotz eines absoluten Anstiegs der Investitionsausgaben sinken die relativen investiven Ausgaben seit 2023, während konsumtive Ausgaben weiterhin klar dominieren. So sind 2024 nur 12 Prozent der Ausgaben im Bundeshaushalt für Investitionen vorgesehen.
Weniger Gestaltungsspielraum durch steigende Ausgaben für Zinsen
Die deutsche Staatsverschuldung nimmt immer weiter zu. Dies ist unter anderem aufgrund der gestiegenen Zinsen eine beunruhigende Entwicklung. 2024 wird sich der Anteil der Bundesschuld (in Form von Zinsausgaben) an den Bundesausgaben auf knapp 8,7 Prozent belaufen. Dieser Anteil ist vergleichbar mit dem Etat des Bundeministeriums für Digitales und Verkehr. Bis 2027 könnte die Bundesschuld sogar auf bis zu 9,3 Prozent des BIP ansteigen. Dieses Geld fehlt, um konsumtive und investive Ausgaben tätigen zu können. Außerdem wird dadurch der Spielraum für dringend notwendige Entlastungen bei Steuern und Abgaben erheblich eingeschränkt. Ab 2028 wird der Gestaltungsspielraum noch enger, da einige Fonds wie das Sondervermögen Bundeswehr erschöpft sind und die Rückzahlung der Sonderschulden anstehen.
Wachstumschancengesetz nur Tropfen auf dem heißen Stein
Trotz einiger sinnvoller Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz sind die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland langfristig nicht mehr wettbewerbsfähig. Perspektivisch muss eine im internationalen Vergleich übliche Steuerbelastung der Unternehmen von maximal 25 Prozent erreicht werden.