© Unspalsh / Ricardo Gomez Angel

Bundeshaushalt 2025 – Beginn des parlamentarischen Verfahrens

Mitte Juli 2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Bundeshaushalts 2025 beschlossen. Nachdem zunächst eine Finanzierungslücke von fünf Milliarden Euro geschlossen werden musste, hat die Bundesregierung dem Bundestag den finalen Entwurf Mitte August 2024 vorgelegt. Derzeit beraten das Parlament und der Haushaltsausschuss. Trotz der Anpassungen besteht weiterhin eine Finanzierungslücke von rund zwölf Milliarden Euro.

Für das Haushaltsjahr 2025 plant der Bund mit Ausgaben von 488,6 Milliarden Euro (-0,1 Prozent zu 2024). Die Nettokreditaufnahme soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen, was etwa einem Zehntel des gesamten Haushalts entspricht (+2,0 Prozent). Auf der Einnahmenseite erwartet der Bund Steuereinnahmen von 388,2 Milliarden Euro (+3,7 Prozent) und beziffert die investiven Ausgaben mit 81 Milliarden Euro (+14,4 Prozent). 

Einhaltung der Schuldenbremse, Wachstumsinitiative und Finanzierungslücke 

2025 wird die Bundesregierung die Schuldenbremse, wie schon 2024, nach vier Ausnahmejahren wieder einhalten und dabei den regulären Verschuldungsspielraum vollständig ausschöpfen. Dennoch besteht in der Finanzplanung weiterhin haushaltspolitischer Handlungsbedarf. Für das Jahr 2025 bleibt noch eine Finanzierungslücke von etwa zwölf Milliarden Euro bestehen. In den Jahren 2026 und 2027 beträgt die ausgewiesene Lücke jeweils 13 Milliarden Euro, während im Jahr 2028 ein Handlungsbedarf von rund 38,9 Milliarden Euro entsteht.  

Die ebenfalls beschlossene Wachstumsinitiative soll der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben. Erste richtige Weichen stellt bereits das Steuerfortentwicklungsgesetz, dessen parlamentarisches Verfahren nach der Sommerpause beginnt. Unter anderem aus den Maßnahmen der Wachstumsinitiative rechnet der Bund mit zusätzlichen Steuereinnahmen von sechs Milliarden Euro.  

Nachtragshaushalt 2024 beschlossen 

Angesichts einer schwächeren wirtschaftlichen Erholung im Vergleich zu den Erwartungen bei der Verabschiedung des Haushalts 2024 hat sich die Bundesregierung auf einen Nachtrag zum Bundeshaushalt 2024 in Höhe von elf Milliarden Euro verständigt und die Nettokreditaufnahme entsprechend angepasst. 

Ausgaben: Arbeit und Soziales erhalten am meisten 

Der größte Einzelplan ist weiterhin der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit 179,3 Milliarden Euro entsprechen die Ausgaben rund 37 Prozent des Gesamthaushalts. Es folgt der Verteidigungsetat (ohne Sondervermögen der Bundeswehr) mit Ausgaben in Höhe von 53,3 Milliarden Euro (rund elf Prozent des Gesamtetats, 2024: rund 52 Milliarden Euro) vor dem Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit Ausgaben in Höhe von 49,7 Milliarden Euro (rund zehn Prozent des Gesamtetats, 2024: rund 44,4 Milliarden Euro). 

Bundeswehr-Sondervermögen und Zwei-Prozent-Ziel  

Der Haushalt übertrifft sowohl im Jahr 2025 als auch in den Finanzplanjahren bis 2028 die Quote von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele. Das Sondervermögen der Bundeswehr wird voraussichtlich bis 2027 ausgeschöpft sein, sodass ab 2028 die erforderlichen Mittel vollständig aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden müssen. 

Priorisierung zugunsten von Investitionen und Konsolidierung  

Die Finanzpolitik muss dafür sorgen, dass ein effizienter staatlicher Mitteleinsatz und eine Priorisierung zugunsten von Investitionen die Qualität der öffentlichen Finanzen verbessern, um die wirtschaftliche Erholung zu fördern und die langfristige Tragfähigkeit zu stärken. Eine konjunkturgerechte Haushaltskonsolidierung ist notwendig, um fiskalische Puffer für künftige Krisen aufzubauen und Spielräume für die Finanzierung von Zukunftsaufgaben zu bewahren. Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung und die Einhaltung der Schuldenbremse dürfen dabei nicht die tragfähige Finanzierung des Hochlaufs der öffentlichen Investitionen gefährden. Die Senkung von Steuern sowie der Abbau überbordender staatlicher Regulierungen wirken wachstumsfördernd und stärken das Wirtschaftswachstum.   

Weiteres Gesetzgebungsverfahren 

Der Bundestag wird sich in den ersten Plenarsitzungen nach der Sommerpause Mitte September in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf befassen. Anschließend beschäftigt sich der Haushaltsausschuss mit dem Entwurf im Detail und erarbeitet Änderungsvorschläge, die in der Bereinigungssitzung Mitte November zu einer endgültigen Beschlussvorlage zusammengestellt werden. In der Sitzungswoche Ende November erfolgen dann die zweite und dritte Lesung mit der abschließenden Beschlussfassung.