Bundesimmissionsschutzgesetz: Gute Ansätze zur Beschleunigung, an entscheidenden Stellen zu kurz gesprungen

Zur heutigen Abstimmung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch: „Die Novelle zum Bundesimmissionsschutzgesetz zeigt gute Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, springt aber an entscheidenden Stellen noch zu kurz.“

„Die Novelle zum Bundesimmissionsschutzgesetz zeigt gute Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, springt aber an entscheidenden Stellen noch zu kurz. Weitere Beschleunigungspotenziale müssen dringend gehoben werden, auch um weitere bürokratische Anforderungen für die Unternehmen zu kompensieren. Diese sind etwa durch die Einführung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie der EU zu erwarten. Stichtagsregelungen und zusätzliche Erleichterungen beim Erörterungstermin bleiben entscheidend, um Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen tatsächlich erheblich zu verkürzen.

Positiv sind die gefundenen Regelungen zur Vorab-Realisierung von Vorhaben, zur Behördenbeteiligung und zur Digitalisierung sowie die klare Regelung zum Fristbeginn von Verfahren.

Je schneller die Genehmigungen erfolgen, umso besser für die Erreichung der Klimaziele. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erfordert gigantische Investitionen von rund 860 Milliarden Euro allein bis zum Jahr 2030. Um den Umbau von Industrieanlagen in einem derart kurzen Zeithorizont zu verwirklichen, ist es entscheidend, dass Genehmigungen schnell vorliegen.“