Das neue Verpackungsgesetz mit Leben füllen
Der neue Fernseher aus dem Onlinehandel, die frischen Lebensmittel aus dem Supermarkt, die neuen Lieblingsspielzeuge für die Kinder ‒ alle Produkte sind verpackt, um die Qualität und die Haltbarkeit für den Konsumenten zu gewährleisten. Intelligente Verpackungen schützen Produkte vor Verunreinigungen und Beschädigungen auf Transportwegen, in Lagern und Geschäften. Damit die Verpackungen, die im Alltag benötigt werden, auch sicher und umweltfreundlich verwertet werden, gilt das Prinzip der Produktverantwortung: Die Hersteller, die gefüllte Verpackungen in Umlauf bringen, sind für die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen aus Haushalten verantwortlich. Sie leisten ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, indem sie dieses System finanziell tragen. Für jeden privaten Haushalt stehen Sammelsysteme, wie die gelbe Tonne oder der gelbe Sack sowie Altpapier- und Altglas-Sammlungen bereit. So können die Pappkartonverpackung des neuen Fernsehers, die Kunststoffverpackung der neuen Spielwaren und die leere Rosé-Glasflasche umweltschonend gesammelt und verwertet werden.
Was ist neu?
Das Verpackungsgesetz ebnet den Weg zu noch mehr Recycling durch eine flächendeckende Beteiligung aller Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette. Es ist damit ein wichtiger Schritt, um die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiterzuentwickeln. Für eine verbesserte Umsetzung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes wurde bereits in den Jahren 2017 und 2018 eine neue Organisation von den Verpackungsherstellern gegründet und vorfinanziert. Dabei handelt es sich um die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, die die Umsetzung und Einhaltung des Verpackungsgesetzes maßgeblich fördern soll. Sie erstellt Leitlinien dazu, welche Verpackungen in Deutschland grundsätzlich systembeteiligungspflichtig sind.
Seit 2019 müssen sich alle systembeteiligungspflichtigen Unternehmen bei der „Zentralen Stelle“ registrieren. Das neue Verpackungsgesetz sieht außerdem vor, dass die Betreiber der Rücknahme-Systeme ihre Beteiligungsentgelte so gestalten, dass es sich für die Hersteller von Verpackungen lohnt, möglichst gut zu recycelnde Verpackungen zu entwickeln und zu verwenden. Dazu hat die Zentrale Stelle einen Leitfaden entwickelt, anhand dessen Hersteller von Verpackungen ein umweltschonendes Verpackungsdesign entwerfen können. Die Wirkung dieses Instruments wird ab 2019 jährlich überprüft.
Den Stoffkreislauf durch erhöhte Recyclingquoten schließen
Das Verpackungsgesetz beinhaltet ferner neue und ambitionierte Recyclingziele mit gesteigerten Quoten für die Verwertung von Verpackungen, mit denen Deutschland bereits heute über die europäischen Recyclingvorgaben für das Jahr 2025 hinausgeht. Die von Industrie und Handel finanzierten Systeme müssen berichten, ob diese Quoten erreicht werden. Die bisherigen Recyclingquoten von 75 Prozent für Glas, 70 Prozent für Weißblech und 60 Prozent für Aluminium wurden auf nunmehr 80 Prozent angehoben. Erhöht wurden außerdem die Recyclingquoten für Kunststoffe von bisher 36 Prozent auf nun 58,5 Prozent und für Pappe, Papier und Karton von bisher 70 Prozent auf 85 Prozent. Ab 2022 gelten nochmals höhere Quoten von 80 Prozent für Getränkekartonverpackungen, 63 Prozent für Kunststoffe, 70 Prozent für sonstige Verbundverpackungen und 90 Prozent für die Materialien Aluminium, Weißblech, Glas, Pappe, Papier und Karton.
Produktverantwortung stärken und Verpackungsgesetz umsetzen
Die Förderung von Recycling und Mehrweg sowie die Einrichtung der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ können zur ökologischen Verwertung von Verpackungen beitragen. Entscheidend ist nun, dass die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ ihre Rolle als „Hüterin des Verpackungsgesetzes“ nachkommt und volle Rechtssicherheit für alle Akteure besteht. Der neue Rechtsrahmen ist dazu geeignet, den für die Verpackungsverwertung zentralen privatwirtschaftlichen Akteuren die dringend benötigte Planungssicherheit zurückzugeben. Denn ohne privatwirtschaftliche Investitionen in neue Sortier- und Recyclinganlagen mit modernster Technik werden die Ziele des Gesetzes nicht erreichbar sein. Das Verpackungsgesetz sollte nun umgesetzt und planmäßig nach drei Jahren auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Die Umsetzung der jüngst novellierten europäischen Verpackungsrichtlinie sowie die gerade verabschiedete Richtlinie über die sogenannten Einwegkunststoffe darf auf keinen Fall dazu führen, den über mehrere Jahre erarbeiteten Kompromiss des Verpackungsgesetzes erneut grundsätzlich in Frage zu stellen.