Koalitionsbeschluss zum Verlustrücktrag wird dem Ausmaß der Krise nicht gerecht

Die Erweiterung der rücktragsfähigen Verluste auf nur zehn Millionen Euro springe deutlich zu kurz. Andere Industrieländer lägen bei 50 Millionen Euro oder gar unbegrenztem Verlustrücktrag, sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.

„Der Koalitionsbeschluss wird dem Ausmaß der Krise und der Lage insbesondere im Mittelstand nicht gerecht. Die Erweiterung der rücktragsfähigen Verluste auf nur zehn Millionen Euro springt deutlich zu kurz. Andere Industrieländer liegen bei 50 Millionen Euro oder gar unbegrenztem Verlustrücktrag.

Auch die zeitliche Komponente bleibt leider unverändert. Mit einer deutlichen Ausweitung des Rücktragszeitraums auf mindestens zwei Jahre hätte die Bundesregierung einen zielgenauen Hebel in der Hand gehabt, angeschlagenen Unternehmen schnell wieder auf die Beine zu helfen und ihre Liquidität zu stärken.

Es ist unverständlich, dass die Verrechnung von Verlusten weiterhin nur mit Gewinnen des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums möglich ist. Unternehmen, die sich bereits im zweiten Jahr in Folge in der pandemiebedingten Verlustzone befinden, nützt das wenig. Je länger sowohl die Corona-Pandemie als auch die Einschränkungen andauern, umso dringlicher wird eine Ausweitung des Verlustvortrags. Nur so lassen sich krisenbedingte Verluste, die nicht vom Verlustrücktrag erfasst werden, zukünftig ohne Beschränkungen verrechnen.“