Digitalisierung und Bürokratielasten – Tagungsbericht vom 7. Berliner Umsatzsteuertag
Der steuerpolitische Vorabend beschäftigte sich mit der Besteuerung von Drittlandsimporten und der fehlenden Chancengleichheit europäischer Unternehmen. Der Direktimport von Waren über E-Commerce-Plattformen aus Drittstaaten wächst laut aktuellen Berichten exponentiell: Bis zu 400.000 Paketen täglich gelangen ohne Prüfung in den EU-Markt. Hintergrund dieser Entwicklung sind die Reformen durch das Mehrwertsteuer-Digitalpaket für den elektronischen Handel. Dies stellt Drittlandsimporte bis zu 150 Euro zollfrei und hat den Import-One-Stop-Shop (IOSS) zur Erfassung der Warenimporte eingeführt. Im Zentrum der Diskussion standen die Auswirkungen der Zollfreigrenze und die fehlenden Kontrollmöglichkeiten des IOSS auf die Wettbewerbssituation der Unternehmen. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass kurzfristige Anpassungen der Regelungen notwendig sind.
Einführung eines europäischen elektronischen Meldesystems steht bevor
Der Konferenztag begann mit der Diskussion des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Einführung eines europäischen elektronischen Meldesystems. Patrice Pillet, Leiter des Referats „Mehrwertsteuer“ der Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) stellte die Fortschritte in den Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten dar und ließ Optimismus erkennen, dass noch im Mai 2024 eine Einigung erzielt werden könne. Hans-Joachim Narzynski vom Bundesministerium der Finanzen bekräftigte die Notwendigkeit einer Einigung. Die Diskussion zeigte, dass eine einheitliche Umsetzung der EU-Vorgaben durch die europäischen Mitgliedstaaten mit der Rechnungsnorm EN 16931 als Basis der europäischen – und besser auch nationalen – Meldepflichten für die Unternehmen wesentlich ist zur Vereinfachung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung bestand weiterhin Erörterungsbedarf.
Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung am Beispiel der eRechnung
Die sich anschließende Diskussion zur Umsetzung der eRechnung in Deutschland zeigte die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung aus Sicht der Verwaltung und der Unternehmen auf. Leonard Joost vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigte den Ansatz, die Unternehmen mit der frühzeitigen Einführung der eRechnung auf Grundlage der europäischen Rechnungsnorm EN 16931 bestmöglich auf das kommende europäische Meldesystem vorzubereiten. Weitere Themen der Diskussion waren die aktuelle Weiterentwicklung der europäischen Rechnungsnorm EN 16391 für Unternehmenzwecke bis Anfang 2025, die noch ausstehenden Festlegungen der Vorgaben zum Meldesystem für die Weiterführung bestehender elektronischer Abrechnungsstandards und das Fehlen einer staatlichen Lösung für die kleinen Unternehmen.
Bürokratielasten und die Notwendigkeit eines neuen Verfahrensrechts
Das Rechtsprechungspanel leitete mit dem Thema Steuerschuld bei fehlerhaftem Ausweis der Umsatzsteuer zur abschließenden Diskussionsrunde über Bürokratielasten in der Umsatzsteuer und im Verfahrensrecht über. Ausgehend von den Entwicklungen in der europäischen Rechtsprechung zu Berichtigungsverfahren und Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung bei Nichtgefährdung des Steueraufkommens erörterten die Teilnehmenden die Notwendigkeit eines neuen Verfahrensrechts für die Umsatzsteuer.
Save the Date: Berliner Umsatzsteuertag 2025
Auch im nächsten Jahr werden die Themen Digitalisierung und Bürokratielasten weiterhin aktuell sein. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern Beck Verlag, Freshfields Bruckhaus Deringer, der WTS und dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) freuen wir uns auf den 8. Berliner Umsatzsteuertag im März 2025.