Dringend Mängel der globalen Mindeststeuer beseitigen
„Die EU-Staaten müssen dringend die technischen Mängel der globalen Mindeststeuer beseitigen. Es braucht vereinfachte Verfahren, damit Unternehmen die Vorgaben rechtssicher und mit beherrschbarem Bürokratieaufwand umsetzen können. Sonst können wir unser Ziel, ein internationales Level-Playing-Field in der Besteuerung von Unternehmensgewinnen, nicht erreichen.
Die globale Mindeststeuer kann nur dann effektiv sein, wenn sie Unternehmen administrativ nicht überlastet. Der steuerliche Anwendungsbereich muss daher eingegrenzt werden, denn er verursacht den Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Hochsteuerländer, in denen eine Besteuerung klar über dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent erfolgt, müssen über eine White-List ausgeklammert werden. Bei für den Konzernverbund unwesentlichen Gesellschaften sollte die Ausnahme ebenfalls gelten.“
Der BDI zeigt in dem Positionspapier „#Pillar 2: Technische Mängel bei der Mindeststeuer beseitigen“ Wege für vereinfachte Verfahren auf, die für eine Umsetzung der globalen Mindeststeuer ab 2024 notwendig sind.