Einheitsquote ignoriert branchen- und unternehmensspezifische Besonderheiten
Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, sagt zur Einführung einer verbindlichen 30%-igen Frauenquote ab 2016: „Eine gesetzliche Einheitsquote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen lehnen wir ab, egal wie hoch die Quote bemessen ist. Eine Einheitsquote ignoriert branchen- und unternehmensspezifische Besonderheiten. Sie konterkariert die erfolgreichen Ansätze des Corporate-Governance-Kodex. In den vergangenen drei Jahren waren im DAX durchschnittlich rund 40 Prozent der neu gewählten Aufsichtsräte weiblich.“
„Zudem gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben. Die Privatwirtschaft wird einseitig zur Verwirklichung gesellschaftspolitischer Ziele in die Pflicht genommen und in ihrer unternehmerischen Freiheit erheblich eingeschränkt. Von einer Quote für staatliche Institutionen ist hingegen keine Rede.“
„Mit der jetzigen Einigung sollte feststehen, dass Deutschland den EU-Plänen zur Einführung einer 40-Prozent-Quote weiterhin eine klare Absage erteilt.“