EMIR-Review verzögert sich

Die Regelungen zur Überarbeitung der Derivateverordnung EMIR haben für die deutsche Industrie, die zur Risikominderung auf effiziente Absicherungsmöglichkeiten angewiesen ist, hohe Relevanz. Die geltenden EMIR-Pflichten stellen die betroffenen nicht-finanziellen Unternehmen vor große Herausforderungen.

Der BDI hat wiederholt gefordert, die Hedgingausnahme für nicht-finanzielle Unternehmen beizubehalten und die Reportingverpflichtungen zu verschlanken. Die EU-Kommission wird sich dem Vorschlag der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Ausnahme abzuschaffen, voraussichtlich nicht anschließen.

Dies ist ein erfreuliches Signal. Denn die Abschaffung der Hedgingausnahme und die damit verbundene Besicherungspflicht würden mit hohen Kosten für die betroffenen Unternehmen einhergehen. Die zu stellenden Sicherheiten müssen typischerweise über Bankkredite finanziert werden. Noch ist die finale Entscheidung nicht gefallen. Mehrere EU-Mitgliedstaaten, in denen das Derivatgeschäft nicht-finanzieller Unternehmen eine geringere Rolle spielt als hierzulande, wollen die Ausnahme abschaffen.

Auch bei den weitreichenden Reportingverpflichtungen zeichnen sich praxisnahe Lösungen ab. Die doppelseitigen Meldungen der Vertragsparteien sind für europäische Unternehmen mit großem bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden. Dies gilt insbesondere für den Mittelstand. Diesbezüglich plant die Kommission, dass künftig nur noch eine Partei meldepflichtig ist. Sie folgt damit dem Ansatz aus der Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR-Modell).

Allerdings hilft die Delegation der Berichtspflichten an die Bank nicht wirklich weiter, wenn die Unternehmen rechtlich verantwortlich bleiben für die Richtigkeit der Daten. Die Unternehmen müssen von der Haftung entbunden werden. Gleichwohl wäre auch dies nur die halbe Miete. Denn konzerninterne Derivattransaktionen können nicht delegiert werden. Der BDI hat stets gefordert, solche Geschäfte, die nachweislich keine Risiken für die Finanzstabilität aufweisen, von den Reportingpflichten freizustellen.

BusinessEurope hat in einer aktuellen Stellungnahme mit Unterstützung des BDI gegenüber der Europäischen Kommission noch einmal dafür plädiert, die Hedgingausnahme für nicht-finanzielle Unternehmen beizubehalten und die Reportinganforderungen für diesen Unternehmenskreis zu verschlanken.