Energiesicherungsgesetz

Zum Beschluss des Energiesicherungsgesetzes sagt Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer: „Preisanpassung geht zu weit“

„Die Regelungen zur Preisanpassung gehen zu weit und müssen dringend überarbeitet werden. Die Bundesregierung darf die stark steigenden Gaspreise der Energieimporteure und -händler nicht an die nächste Wertschöpfungsstufe weitergeben. Bei einer Unterbrechung der Gaslieferungen oder einem Gas-Embargo gegen Russland müssen auch Gas beziehende Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Produktpreise anzupassen. Sonst drohen existenzielle Belastungen für die Industrie, Verbraucherinnen und Verbraucher.

In der Alarmstufe des Gas-Notfallplans muss weiter der Markt entscheiden, sonst würden Anreize zum Energiesparen geschmälert. Die gesetzliche Preisanpassung ist strikt auf die Notfallstufe zu beschränken. Nach dem Ende der Krisensituation sollten die alten Verträge wieder in Kraft treten.

Die Politik muss erhebliche Defizite im Gesetz für den Fall beheben, dass Unternehmen ihre Anlagen jetzt von Erdgas auf andere Energieträger umrüsten wollen. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich wichtige Verordnungen auf den Weg bringen, damit Unternehmen der Umstieg erleichtert wird. Ein Handeln erst bei Eintritt der Gasknappheit wäre viel zu spät.“