Entwurf bleibt teilweise hinter Votum der Kohlekommission zurück
„Der Gesetzentwurf wird den Empfehlungen der Kohlekommission in vielen Punkten gerecht. Eine Entlastung für private und gewerbliche Verbraucher zum Ausgleich steigender Strompreise war allerdings ein fester Bestandteil dieser Empfehlungen. An dieser wichtigen Stelle bleibt der Gesetzentwurf deutlich hinter dem Votum der Kommission zurück. Er eröffnet nur die Möglichkeit, Übertragungsnetzentgelte durch Bundeszuschüsse abzusenken, sichert diese aber nicht verbindlich zu.
Ein solches Vorgehen der Bundesregierung gefährdet die Planungssicherheit und ist nicht geeignet, Nachteile in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und soziale Belastungen verlässlich auszugleichen. Ohne eine solche sichere Entlastung wäre eine zentrale Voraussetzung für den Kohlekompromiss ausgehebelt.“