Entwurf geht an Unternehmenspraxis vorbei
"Der Referenten-Entwurf geht an der Unternehmenspraxis vorbei und sieht kaum Lösungen für Korrekturmöglichkeiten der Steuererklärung in Unternehmen vor. Die vielfältige Funktionalität der Selbstanzeige bleibt weitestgehend unberücksichtigt", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.
Der Gesetzgeber müsse für Korrekturen von Jahreserklärungen eine handhabbare Lösung finden, die den Besonderheiten des Unternehmensalltags gerecht wird und die Kriminalisierung unterbindet. Bei vielen Unternehmen sitzen die Betriebsprüfer rund um die Uhr im Unternehmen und prüfen, ob die Unternehmensbesteuerung richtig und vollständig ist. Trotzdem sind Korrekturen in Abstimmung mit der Finanzverwaltung an der Tagesordnung. Fast jede Korrektur wird dem BDI zufolge automatisch als Selbstanzeige gewertet.
"Dadurch werden Unternehmen bereits heute unnötig kriminalisiert. Nachträgliche Korrekturen von Steuererklärungen sind wegen komplexer Unternehmensstrukturen erforderlich und immer mit dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung behaftet. Jetzt kommen noch weitere Verschärfungen hinzu. Die Kriminalisierung belastet die Aufgabenerfüllung in den Unternehmen und das Verhältnis zur Finanzverwaltung", betonte Kerber.