EPBD: Umsetzung bis 2026 – Wie gelingt der nächste Schritt?

Bis Ende Mai 2026 muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht übertragen werden. Die Richtlinie setzt neue Standards für Energieeffizienz und Klimaneutralität im Gebäudesektor. Sie eröffnet Chancen für Innovation, Investitionen und bezahlbares Wohnen – vorausgesetzt, die Umsetzung klug erfolgt. Jetzt mehren sich die Zeichen, dass der Weg dorthin nicht so geradlinig verläuft, wie ursprünglich gedacht. Der BDI zeigt in seinem aktuellen Positionspapier, wie Deutschland ihn effizient und sozial ausgewogen gestalten kann.

Anfang Dezember haben die Regierungschefs der Deutschen Bundesländer auf der Ministerpräsidentenkonferenz einen Antrag Hamburgs debattiert, wonach sich die Bundesregierung dafür einsetzen solle, die Umsetzung der EPBD in Deutschland um zwei Jahre zu verschieben und inhaltlich anzupassen – etwa durch den Verzicht auf Mindeststandards für Nichtwohngebäude. Die MPK hat diesen Beschluss bisher nicht gefasst. Aber auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält einen Passus, der darauf abzielt, die Umsetzung der EPBD in nationales Recht aufzuschieben. 

Von der Europäischen Kommission gibt es bisher keine Anzeichen, dass das europäische Rahmenwerk noch vor der nationalen Einführung noch einmal angepasst werden solle. 

Gleichzeitig gibt es viele Stimmen, die darauf dringen, die EPBD nun effizient und zügig umzusetzen – gegebenenfalls in Verbindung mit der angekündigten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Heizungstausch-Anforderung. Es herrscht immer noch großer Attentismus bei der energetischen Gebäudesanierung in Deutschland. Sollte nun eine GEG Anpassung den Klimapfad verlassen oder die Umsetzung der EPBD würde das nur weitere Verunsicherung schüren, mit negative Folgen sowohl für die Erreichung der Klimaziele als auch für den Wirtschaftsstandort und die SicherungArbeitsplätze  

Die Umsetzung der EPBD bietet – wenn der Gesetzgeber sie mit Augenmaß betreibt und die möglichen Spielräume ausschöpft – Chancen sowohl für die Klimatransformation als auch für die Wirtschaft. 

Ziele und Akzente der Umsetzung 

Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie führt europaweit Standards für Gebäude ein. Sie verlangt unter anderem die Einführung von Nullemissionsgebäuden, zielgerichtete Renovierungsstrategien und digitale Nachweisverfahren. Für Deutschland bedeutet das Herausforderungen, aber auch eine Chance: Bis Mai 2026 müssen klare Regeln geschaffen werden, damit Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und soziale Verträglichkeit Hand in Hand gehen. 

Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume. Deutschland kann diese nutzen, um eine pragmatische Umsetzung zu ermöglichen, Bürokratie zu vermeiden und Investitionen anzuregen. 

Stellhebel für eine erfolgreiche Umsetzung 

Die EPBD führt neue Standards ein: 

  • Nullemissionsgebäude: Ab 2030 müssen alle Neubauten emissionsfrei sein. Für den Bestand sind weniger ambitionierte, wirtschaftlich tragfähige Zielniveaus vorgesehen. 

  • Renovierungspfad: Der Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands muss bis 2030 um mindestens 16 Prozent sinken. 

  • Digitalisierung und Datennutzung: Energieausweise und Gebäudedatenbanken sollen Transparenz und Planungssicherheit erbringen. 

  • Förderung: Finanzielle Anreize sollen verstetigt und sozial differenziert werden, um Eigentümer und Investoren zu mobilisieren. 

Wir fordern: keine überzogenen Anforderungen (kein „Gold-Plating“), technologieoffene Lösungen, die miteinander verschränkte Betrachtung von Energieeffizienz und CO2-Einsparungen sowie die konsequente Nutzung digitaler Potenziale. Für den Bestand gilt: wirtschaftlich sinnvolle Zielniveaus, Quartiersansätze und Förderung niedrig-investiver Maßnahmen. Für den Neubau: keine Gleichbehandlung mit dem Bestand und kein Überschreiten der ambitionierten europäischen Vorgaben. 

Chancen für Wirtschaft und Klimaschutz 

Die Zeit drängt: Bis Ende 2026 muss bereits der erste nationale Gebäuderenovierungsplan vorliegen. Förderprogramme müssen verstetigt und sozial ausgewogen gestaltet werden, um Eigentümer und Investoren zu mobilisieren. Die Vorgaben der EPBD können einen bedeutenden Impuls für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit geben, wenn die nationale Umsetzung bürokratiearm und mit Rücksicht auf die Belastungen der Akteure erfolgt.