Erst entlasten, dann belasten
„Der beschlossene Anstieg des CO2-Preises zum Januar 2021 stellt die Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Wer Unternehmen belastet, muss zuvor verbindliche Kompensations- und Entlastungsregeln für einen wirksamen Schutz vor Emissionsverlagerungen in andere Teile der Welt vorlegen. Auch eine Doppelbelastung der Unternehmen durch den europäischen und den nationalen Emissionshandel ist ein Angriff auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Erst entlasten, dann belasten, lautet die Devise.
In seiner jetzigen Form führt das Brennstoffemissionshandelsgesetz zu zusätzlichen Liquiditätsengpässen und Unsicherheit in der Wirtschaft, die ohnehin schon schwer unter der Last der Corona-Krise zu tragen hat. Der richtigen Aufforderung der Koalitionsfraktionen, bis zum Ende des Jahres die angekündigten Entlastungsverordnungen zu beschließen, müssen nun rasch Taten der Regierung folgen.
Konkret muss die Bundesregierung ihre Eckpunkte zu einer Regelung zum Schutz vor Emissionsverlagerung an drei zentralen Stellen anpassen. Statt Unternehmen, die sich bereits für Carbon-Leakage-Schutz qualifiziert haben, mit einer weiteren unternehmensindividuellen Prüfung zu gängeln, sollten sie einen direkten finanziellen Ausgleich erhalten. Um die Liquidität von Unternehmen in der laufenden Krise nicht weiter zu beschneiden, muss zudem an die Stelle der Vorleistung eine unterjährige Zahlung des Carbon-Leakage-Schutzes rücken. Außerdem ist die vorgesehene Kaskade an Kürzungen des Carbon-Leakage-Schutzes für die Industrie nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern bringt auch den Industriestandort Deutschland fahrlässig in Gefahr.“