EU-Chemikalienrecht: PFAS-Beschränkung

Bei der Europäischen Chemikalienagentur wurde im Juni 2021 ein Verfahren zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) gestartet. Ziel ist es, bis voraussichtlich 2025 die Herstellung und Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Der BDI macht anhand von Anwendungsbeispielen deutlich, welche Auswirkungen dieses auf die Unternehmen und die Innovationsfähigkeit hätte.