EU-Data-Act

Zur Vorlage des EU-Data-Act sagt Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Gut gemeint, aber nicht gut gemacht“

„Der Data-Act ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Die EU-Kommission schießt über das Ziel hinaus, die Datenwirtschaft auf einen sichereren regulatorischen Boden zu stellen. Es gibt kein strukturelles Marktversagen, das die weitgehenden Eingriffe in die Privatautonomie rechtfertigt. Die EU sollte sich stärker auf die Unterstützung des freiwilligen Datenaustauschs und den Aufbau eines attraktiven europäischen Datenökosystems konzentrieren.

Harmonisierungen und Präzisierungen im europäischen Datenrecht sind dringend notwendig. Es ist kontraproduktiv, dass die EU die Vorgaben für die europäische Wirtschaft im datenrechtlichen Regulierungsdschungel erweitert. Die mangelnde Rechtsicherheit hemmt Unternehmen, Daten wirtschaftlich zu nutzen und zu teilen.

Es ist wichtig, die Interessen von Datenanbietern und Datenabnehmern gleichermaßen zu berücksichtigen. Europa muss bessere Anreize für Innovationen und Investitionen von Unternehmen schaffen. Datenzugangs- und Datenteilungspflichten behindern den digitalen Binnenmarkt und beeinträchtigen die Attraktivität des Standorts. Die EU-Kommission muss den Anwendungsbereich präzisieren und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewährleisten.“