EU ETS2 kommt erst 2028 – Nachteile durch nationalen Emissionshandel befürchtet

Der EU-weite Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und weitere Sektoren wird erst zum 1. Januar 2028 eingeführt. Das kann massive Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland bedeuten, die heute bereits dem nationalen Emissionshandel unterliegen. Zusätzliche einseitige Belastungen gilt es unbedingt zu vermeiden; deshalb muss der CO2-Preis in Deutschland begrenzt werden.

Die europaweite Einführung des Emissionshandels EU ETS2 für Gebäude, Verkehr und weitere Sektoren hätte zum 1. Januar 2027 erfolgen sollen – so sah es noch die EU-Emissionshandelsrichtlinie aus dem Jahr 2023 vor. Aber vor kurzem haben sich Rat und EU-Parlament bei ihren Verhandlungen zur Festlegung eines EU-weiten Treibhausgasminderungszieles für 2040 unter anderem auch darauf geeinigt, dieses ETS2 um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 zu verschieben. Die „weiteren Sektoren“, die, wenn vom ETS2 die Rede ist, leider schon mal weggelassen werden, beziehen sich auf Industrieunternehmen, deren Anlagen nicht im Geltungsbereich des EU ETS1 liegen, weil ihre Produktionskapazitäten unter den ETS1-Schwellenwerten liegen.

Deutschland geht einen Sonderweg

Mit seinem nationalen Emissionshandel (nEHS), der durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt ist und dem diese „weiteren Sektoren“ bereits seit 2021 unterliegen, geht Deutschland damit ein weiteres Jahr einen Sonderweg. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland müssen nun noch länger auf faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU warten. Solange die EU-weite Einführung des Emissionshandels auch für die „weiteren Sektoren“ nicht für gleiche Bedingungen in ganz Europa sorgt, bleibt die deutsche Wirtschaft weiterhin einem massiven Wettbewerbsnachteil innerhalb der EU ausgesetzt.

Angst vor steigenden Preisen im nationalen Emissionshandel

Im Jahr 2026 gilt im nEHS bekanntlich ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Berechtigung. Zum 1. Januar 2027 hätte der Brennstoffemissionshandel quasi nahtlos ins EU ETS2 übergehen sollen. Dem wird nun nicht so sein, und es bleibt die Frage, was das für die betroffenen Branchen beispielsweise der Gießereien, der Keramik- oder der Textilindustrie bedeutet. Denn eigentlich war festgelegt, dass sich nach 2026 der Preis im nEHS frei bilden kann. Freie Preisbildung wird aber generell mit unter Umständen sogar deutlich steigenden Preisen für die Berechtigungen assoziiert. Deshalb ist jetzt dringend Abhilfe gefragt: Damit die einseitige Belastung für die deutschen Unternehmen nichtweiter steigt, muss die freie Preisbildung im Rahmen des nEHS zumindest für das Jahr 2027 ausgesetzt werden.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten fordert zudem zusätzliche Maßnahmen auf europäischer Ebene, um die CO2-Preise im ETS2 ab 2028 etwa auf dem Niveau von 45 Euro pro Tonne zu halten. Dies wäre deutlich weniger, als deutsche Unternehmen heute schon im nEHS zahlen müssen. Betrachtet man dazu noch die in der Finanzplanung des Bundes 2025-2029 angegebenen Zahlen für die erwarteten Erlöse im nEHS, legen diese den Schluss nahe, dass das Bundesfinanzministerium für 2027 von CO2-Preisen im nEHS von 75 Euro pro Tonne ausgeht. Dies hätte eine eklatante Mehr- und Zusatzbelastung der betroffenen deutschen Unternehmen zur Folge, die unbedingt vermieden werden muss.

Einseitige zusätzliche Belastungen für deutsche Unternehmen wären schädlich

Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrien steht aufgrund der rasant steigenden Energie- und CO2-Preise und des unfairen Wettbewerbs aus Drittländern unter enormem Druck. Alles, was diesen Druck erhöht, sollte vermieden werden , umso mehr, wenn es sich um nationale Sonderwege handelt.

Der BDI setzt sich deshalb dafür ein, dass die einseitige Belastung, insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen in Deutschland zurückgeführt, zumindest klar begrenzt wird, bis das ETS2 tatsächlich in allen Mitgliedstaaten umgesetzt ist. Bis dahin ist das Preisniveau im nEHS so festzulegen, dass die Verschiebung des Starts des EU ETS2 um ein Jahr nicht zu dauerhaftem Schaden für unsere ohnehin unter ganz erheblichem Druck stehenden KMU führt.