Novellierung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie: Wichtige Impulse für Klimaschutz in Europa

Zur EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) äußert sich Holger Lösch, Stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer: „Die Novellierung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie muss wichtige Impulse für den Klimaschutz in Europa setzen.

„Die Novellierung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss wichtige Impulse für den Klimaschutz in Europa setzen. Gebäude machen über 30 Prozent der CO2-Emissionen in der EU aus, doch bislang war der Fortschritt bei der CO2-Einsparung mehr als schleppend. Die neue Richtlinie bietet nun deutlich bessere Voraussetzungen für einen Hochlauf der Sanierung von Gebäuden. Die Entscheidung der EU, die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude zu priorisieren ist richtig, da diese für den größten Anteil des CO2-Ausstoßes im Gebäudesektor verantwortlich sind.

Nichtwohngebäude in Deutschland machen lediglich neun Prozent des Gesamtgebäudebestands aus, sind aber für 36 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Die Bundesregierung muss die konkreten EU-Vorgaben für Nichtwohngebäude zügig umsetzen. Der BDI hat dazu konkrete Handlungsanforderungen formuliert.
Die in der EPBD vorgeschriebenen Mindestenergieeffizienzstandards für Nichtwohngebäude müssen schnellstmöglich eingeführt werden, um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen effektiv zu reduzieren. Zudem muss die Digitalisierung bei Nichtwohngebäuden durch zügige Einführung des Smart Readiness Indicator vorangetrieben werden, der die Fähigkeiten von Gebäuden in Bezug auf Energieeffizienz und Netzdienlichkeit identifiziert, so wie es die EPBD vorsieht.“

Das BDI-Positionspapier „Potenzial von Nichtwohngebäuden nutzen“ finden Sie hier: LINK