EU-Klimagesetz: Ohne konkrete Instrumente bleiben Ziele Wunschdenken
„Der BDI ist besorgt über den heute vorgelegten Entwurf des EU-Klimagesetzes der Europäischen Kommission. Es bleibt völlig offen, ob und mit welchen Instrumenten weitere Zielverschärfungen überhaupt erreicht werden könnten. Bloße Zielformulierungen bleiben Wunschdenken, wenn keine konkreten Instrumente genannt und die Folgen nicht gründlich abgeschätzt werden. Das erzeugt Frustration und Investitionsunsicherheit wo eigentlich massive Investitionen notwendig wären.
Die möglichen Folgen einer Verschärfung der Klimaziele müssen daher in einem akribischen Verfahren zur Folgenabschätzung abgewogen werden. Dies gilt vor allem mit Blick auf die weiterhin mangelnde Ambition vieler anderer großer Emittenten, mit denen unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen. Die im Hinblick auf die Zielverschärfung im Gesetzentwurf enthaltenen unbeschränkten Vollmachten für die Kommission müssen sorgfältig definiert werden, sonst drohen dauerhafte Schäden für Europas Wettbewerbsfähigkeit.
Die Anforderungen der deutschen Industrie an das Gesetz sind klar: Neben dem vorgeschlagenen Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2050 braucht es ein ebenso verbindliches Industrieziel. Richtigerweise stellt die Europäische Kommission die Kosteneffizienz der Maßnahmen und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft an oberste Stelle. Daran müssen sich alle Pläne der EU messen lassen.“