EU-Lieferkettenrichtlinie: Folgen für den Standort Europa sind kontraproduktiv

Zur EU-Lieferkettenrichtlinie sagt BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Folgen für den Standort Europa sind kontraproduktiv.“

„Mit dieser Lieferkettenrichtlinie riskiert die EU eine massive Beeinträchtigung der notwendigen Transformation seiner Industrien. Gefährdet sind Aufbau alternativer und resilienterer Wertschöpfungsketten und damit die Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Gesellschaft. Statt den Zugang zu neuen Bezugsquellen zu erleichtern und in der Anzahl auszubauen, erschwert die Lieferkettenrichtlinie die wichtige Diversifizierung der Lieferketten auch in risikoreiche Länder deutlich. Das gemeinsame Ziel von Politik und Unternehmen, existierende Abhängigkeiten zu reduzieren, wird verfehlt. So wird Europa im geopolitischen Wettbewerb nicht mithalten.

Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz unserer Umwelt sind ein Anliegen, das Politik und Wirtschaft eint. Angesichts der Größe der Herausforderung ist es falsch, die Aufgabe des Schutzes von Menschenrechten und Umwelt in dieser Form allein auf die Unternehmen abzuwälzen. Die Unternehmen wollen Nachhaltigkeit in den Lieferketten und tun schon heute das ihnen Mögliche, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Hinzu kommt, dass Partnerländer Deutschlands die Regelungen als protektionistisch empfinden. Sinnvoller ist es, über entwicklungspolitische Maßnahmen Lieferanten aus Partnerländern zu befähigen.

Die geplanten Vorgaben überfordern europäische Unternehmen, schaffen große Rechtsunsicherheit und überbordende Bürokratie. Der Anwendungsbereich der Lieferkettenrichtlinie über die gesamte Wertschöpfungskette ist realitätsfern. Verpflichtungen müssen sich auf die direkten Zulieferer beschränken, sonst sind sie in der Unternehmenspraxis nicht umsetzbar.

Das Verhalten unabhängiger Dritter darf nicht zu zivilrechtlicher Haftung von Unternehmen führen. Unternehmen können nur für eigene Aktivitäten in der Lieferkette haften, nicht für diejenigen ihrer Geschäftspartner oder deren Lieferanten. Die Verknüpfung politischer Ziele mit Haftungs- oder Vergütungsregeln für die Geschäftsführung ist nicht akzeptabel.“