EU muss Grundprinzipien der Offenheit von Märkten wahren
„Das europäische Wettbewerbsrecht ist Grundpfeiler für den Erfolg des Binnenmarktes. Es ist gut, dass die Kommission jetzt Vorschläge zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrung durch drittstaatliche Subventionen vorgelegt hat. Der BDI hat bereits im Januar 2019 in seinem BDI-Grundsatzpapier China darauf hingewiesen, dass wir in Europa ein solches Instrument dringend brauchen.
Die EU muss die Grundprinzipien der Offenheit von Märkten und des freien Wettbewerbs wahren. Bei Übernahmen vorab mehr Transparenz bei der Finanzierung einzufordern ist ein guter Ansatz. Die Wettbewerbsbehörden sollten bei der Bewertung einer marktbeherrschenden Stellung die zukünftige Entwicklung über einen längeren Zeitraum und über Europa hinaus prüfen.
Nachträgliche Fusionskontrolle und Eingriffe in Unternehmensstrukturen sind der falsche Ansatz. Wir sollten keine Angst vor China haben und mit außereuropäischen Einflüssen durch transparente Anforderungen lernen umzugehen. Investitionen außereuropäischer Drittstaaten sind willkommen, es gelten aber unsere europäischen Spielregeln.“