EU-Vorstoß für einheitlichere Produktstandards mit den USA

Die USA und die Europäische Union verhandeln seit Frühjahr 2019 über Handelsabkommen zum Abbau von Industriegüterzöllen und zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen für technische Standards. Ende November 2019 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Abkommen im Bereich Konformitätsbewertungen. Von einem solchen Abkommen würden beide Seiten profitieren.

Kern des aktuellen EU-Vorschlags zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist, dass rechtsverbindliche Konformitätsbewertungen in den USA und der EU nun auch nach den Bestimmungen des Rechtsrahmens des Partnerlandes vorgenommen werden können. So sollen Prüfinstitute in einem Wirtschaftsraum eine Akkreditierung der jeweils anderen Partei erhalten können. Der EU-Vorschlag enthält detaillierte Bestimmungen zur Lizenzvergabe sowie Positiv- und Negativ-Listen, für welche Branchen solche Prüfungslizenzen möglich sein sollen. Die Regulierungshoheit der beiden Vertragsparteien wird ausdrücklich nicht eingeschränkt und es werden keine Anforderungen oder Regeln der anderen Partei übernommen. Sowohl in der EU als auch in den USA bleiben die jeweiligen Standards und Bestimmungen also unangetastet.

Laut der 2020 Trade Policy Agenda des United States Trade Representative (USTR) hat auch die US-Seite einen Vorschlag zur Anerkennung von Konformitätsbewertungen vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde bisher nicht veröffentlicht (Stand 9. April 2020).

Der BDI begrüßt den Vorschlag der EU und fordert, dass die Verhandlungen weiter vorangetrieben werden. Es ist gut, mit dem wichtigen Wirtschaftspartner USA bürokratische Hürden im gemeinsamen Handel zu reduzieren. Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks würden von einem solchen Abkommen profitieren – zum einen über einen gemeinsamen Markt für Prüfungsinstitutionen. Zum anderen fielen durch die gegenseitige Anerkennung von Test- und Prüfergebnissen der Prüfstellen innerhalb eines Wirtschaftsraums unnötige Doppelprüfungen für bereits zugelassene Komponenten weg. Des Weiteren können Fortschritte im Bereich der Konformitätsbewertungen positive Impulse für die Verhandlungen über den Abbau von Industriegüterzöllen setzen. Ein Industriegüterabkommen würde den eng verflochtenen Wirtschaften der EU und USA Kostenvorteile auf dem Weltmarkt verschaffen.