Europäischer Alleingang schwächt Wirtschaftsstandort EU
„Die Umsetzung der Mindeststeuer in Europa darf nicht übers Knie gebrochen werden. Ein europäischer Alleingang mit einer voreiligen Einführung der Mindeststeuer schwächt den Wirtschaftsstandort EU im globalen Wettbewerb. Europäische Unternehmen werden einseitig mit Zuschlagssteuern belastet, die hohe Implementierungskosten und administrative Belastungen verursachen. Gerade in den aktuellen Krisenzeiten ist es wichtig, dass die EU-Umsetzung global koordiniert erfolgt.
Die Politik muss die Zeit nutzen, um die Regelungen weiter zu vereinfachen. Die Mindeststeuer sollte nur bei Fällen von echter Relevanz greifen. Gewinne aus Ländern, die offensichtlich einer Besteuerung von mindestens 15 Prozent unterliegen, sollten von den umfangreichen Dokumentationspflichten ausgenommen werden.
Die Unternehmen brauchen mehr Zeit für eine gewissenhafte Vorbereitung auf die hochkomplexen Neuregelungen. Sie müssen die erforderlichen Daten in den Konzernen aufbereiten, ihre IT-Systeme anpassen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen. Eine Verschiebung der Mindeststeuer auf das Jahr 2024 ist notwendig oder zumindest praxistaugliche Übergangsregelungen.“