Europarechtliche Zulässigkeit ist zweifelhaft
Auch weiterhin sollte der Schutz von Persönlichkeitsrechten, auch beim Datenschutz, durch Individualklagen besorgt werden. Die bestehenden zivil- und öffentlich-rechtlichen Rechtsinstrumente sind nach Ansicht des BDI hinreichend.
Ein zusätzliches Verbandsklagerecht würde zu einer uneinheitlichen Rechtsauslegung führen. Auch eine europarechtliche Zulässigkeit sei zweifelhaft. Darüber hinaus könnten Kollektivklagen aufgrund des mit ihnen zusammenhängenden Missbrauchsrisikos eine große Belastung für beklagte Unternehmen darstellen.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.