Exportkreditgarantien: Hermes-Bürgschaften für Iran-Geschäft wieder freigeschaltet

Die deutsche Industrie kann nach der Einigung im Streit um Altschulden wieder auf Exportkreditgarantien im Irangeschäft zugreifen.

Die Bundesregierung sichert ab sofort wieder Exportgeschäfte deutscher Unternehmen in den Iran mit staatlichen Garantien ab. Am 20. Juni teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit, dass der Iran die noch ausstehenden Altschulden aus Hermes-Bürgschaften vor der Zeit der Finanzsanktionen beglichen habe. Voraussetzung für die Indeckungnahme ist, dass entsprechende Sicherheiten des iranischen Finanzministeriums oder der Zentralbank vorliegen (weitere Informationen hier.

 

Bei der Altschuldenregelung ging es um einen Betrag von gut 500 Millionen Euro, den die iranische Regierung der Bundesregierung bislang schuldig geblieben war. Die Exportkreditgarantien für den Iran wurden im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzsanktionen der EU vor sechs Jahren eingestellt. Seit dem Implementation Day am 16. Januar und der damit verbundenen partiellen Aufhebung der Sanktionen sind Hermesdeckungen prinzipiell wieder ermöglicht. Anträge auf Exportkreditgarantien konnten bereits seit Januar wieder gestellt werden, wurden aber bislang nicht bewilligt.

 

Die von der Bundesregierung gedeckten Hermes-Bürgschaften sind ein wichtiger Faktor für deutsche Unternehmen, um im Ausland aktiv zu werden. Mit Hermes-Bürgschaften sichern sich deutsche Unternehmen gegen Zahlungsausfälle aus wirtschaftlichen und politischen Gründen ab. Der BDI begrüßt die Einigung. Denn ohne die Exportkreditgarantien werden nur wenige Unternehmen den Schritt auf den iranischen Markt wagen. Die Wiederaufnahme von Hermes-Bürgschaften sind aus Sicht des BDI der erste wichtige Schritt auf dem Weg zur Normalisierung des Zahlungsverkehrs zwischen dem Iran und Deutschland.