Zirkuläre Wertschöpfung im Fahrzeugsektor. © Unsplash/Nik

Fünf „Must-dos“ für eine praxistaugliche EU-Altfahrzeugverordnung

Mit ihrem Vorschlag für eine Altfahrzeugverordnung will die EU-Kommission den Fahrzeugsektor fit für die Circular Economy machen. Aber wie gelingt die Transformation? Unsere fünf „Must-dos“ für eine erfolgreiche Altfahrzeugverordnung.

 

 

Wer wissen will, wie die EU-Kommission die Kreislaufführung von Fahrzeugen, ihren Bauteilen und Komponenten fördern will, sollte einen Blick in den Vorschlag einer EU-Altfahrzeugverordnung vom Juli 2023 werfen. Während Rat, Parlament und Kommission sich beispielsweise bereits auf eine EU-Ökodesignverordnung, eine Abfallverbringungsverordnung oder auf einen Critical Raw Materials Act geeinigt haben, wird das Thema einer EU-Altfahrzeugverordnung erst nach den Europawahlen und damit in der zweiten Jahreshälfte 2024 wieder auf den Tisch kommen.

Mit dem Verordnungsvorschlag will die Kommission dem Export von nicht mehr straßenverkehrstauglichen Fahrzeugen in Drittländer nicht nur einen Riegel vorschieben, sie stellt auch Anforderungen an das Design, die Produktion, aber auch Rücknahme- und Verwertungsstrukturen auf. Damit „Reuse“, „Repair“, „Remanufacture“ und „Recycle“ zum „New Normal“ werden, brauchen wir aber Anforderungen, die einerseits praxistauglich sind und andererseits auch tatsächlich zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft beitragen. Das gelingt dem Verordnungsvorschlag noch nicht in allen Punkten.

 

Unsere fünf „Must-dos“ für eine EU-Altfahrzeugverordnung

#1 EU-Altfahrzeugverordnung als Basisrechtsakt für Fahrzeuge setzen: Nach Abschluss des legislativen Verfahrens zur EU-Ökodesignverordnung steht fest, dass Fahrzeuge nicht in deren Anwendungsbereich fallen. Das hilft, um Doppelregulierung zu vermeiden. Wir brauchen harmonisierte, ineinandergreifende Regelungen innerhalb des EU-Binnenmarkts mit klaren Zuständigkeiten und Rechtssicherheit für die einzelnen Akteure.

#2 Mögliche Wechselwirkungen durch regulatorische Maßnahmen aus anderen Gesetzgebungen mitdenken: Unterschiedliche Gesetzgebungen adressieren mitunter dieselben Stoffströme. Maßnahmen wie ein verpflichtender Mindestanteil von recyceltem Material sind bereits ein Bestandteil verschiedener anderer Regularien. Unterschiedliche Gesetzgebung adressiert aber mitunter dieselben Stoffströme. Daher brauchen wir einen ganzheitlichen Blick auf den Markt. Nur so stellen wir umsetzbare und auch im Sinne einer Circular Economy zielführende Maßnahmen auf

#3 Ausbaupflichten von Bauteilen mit Augenmaß definieren: Ausbaupflichten von Bauteilen müssen grundsätzlich technisch machbar und vom Aufwand sinnvoll und verhältnismäßig sein. Bei Kabelbäumen beispielsweise muss die Verordnung auszubauende beziehungsweise ausbaubare Teile klarer spezifizieren.

#4 Dokumentations- und Meldepflichten intelligent und schlank ausgestalten: Wir müssen uns fragen, welche Informationen wir für welche Zwecke überhaupt brauchen und wie wir Dopplungen vermeiden können. Die Angabe der genauen Uhrzeit der Schadstoffentfrachtung ist ein Beispiel einer unnötigen Dokumentationspflicht im Kommissionsvorschlag.

#5 Rechtssichere (vertragliche) Grundlagen zwischen Herstellern und Abfallbewirtschaftern schaffen: Bei richtiger Ausgestaltung ist die erweiterte Herstellerverantwortung ein wirksames und richtiges Mittel, um die Rückführung von Fahrzeugen, ihren Komponenten und Teilen in den Wertschöpfungskreislauf zu gewährleisten. Der Herstellerbegriff umfasst neben produzierenden Unternehmen von Fahrzeugen auch Einführer und Händler.

 

Der letzte Aspekt birgt auch ganz neue Potenziale für Geschäftsmodelle für eine zirkuläre Wertschöpfung in der Fahrzeugindustrie, wie Beispiele aus der Startup-Szene zeigen. Das Startup ContainerGrid ermöglicht es Herstellern mit seiner Plattform Rückführsysteme skalierbar zu betreiben, um Materialkreisläufe kostengünstig und effizient zu erschließen. Der zentrale Betreiber einer länderübergreifenden Rückführung von Altfahrzeugen schafft es mit ContainerGrid lokale Anforderungen an das Recyclingverfahren der Fahrzeuge über die komplexe Kette an Abfallbewirtschaftern rechtssicher zu gewährleisten. Im Umkehrschluss schreibt der Systembetreiber die zertifizierte Qualität des entstehenden Recyclingmaterials für sein Remanufacturing bereits im Voraus fest.

 

 „Durch den Servicebetrieb einer solchen Rückführleistung – Top-down an seine Zulieferer, den Handel oder über die eigenen Werke hinweg – kann ein Hersteller sein Recyclingmanagement langfristig über Divisionen oder Regionen hinweg bündeln und intelligent mit seinen Zielen im nachhaltigen Materialeinkauf verknüpfen.“,

sagt ContainerGrid-Mitbegründer und Geschäftsführer Aron Handreke.