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Geistiges Eigentum fördert Innovationen

Geistiges Eigentum verdient in einem Rechtsstaat einen vergleichbaren Schutz wie das materielle Eigentum. Diesem Zweck dient das Patentrecht. Es ordnet das geistige Eigentum dem Erfinder nachvollziehbar und öffentlich sichtbar zu. Dazu muss der Erfinder seine Erfindung beim Patentamt anmelden und öffentlich zugänglich machen.

Als Gegenleistung für die Veröffentlichung einer Patentanmeldung erhält der Erfinder ein Ausschließlichkeitsrecht von 20 Jahren für seine Erfindung. Damit ist es jedem anderen als dem Inhaber des Patents grundsätzlich verboten ist, die Erfindung zu nutzen.

Patentamt wacht über Erfindungen

Der Erfinder muss dazu seine Erfindung öffentlich bekannt und zugänglich machen. Das ist bereits für einen kleinen Betrag durch eine Patentanmeldung beim Patentamt möglich. Eine Erfindung und deren Schutz erfordert keinen großen finanziellen Aufwand, sodass auch kleine Unternehmen ihe Rechte schützen können. Erfindungen sind als Patentanmeldungen nach einer Karenzzeit von 18 Monaten allgemein und öffentlich zugänglich und werden dann unabhängig vom Patentamt überwacht. Das Patentamt ordnet die Erfindung im Vergleich zu anderen Erfindungen und dem Stand der Technik in den gesamten Innovationskontext ein.

Gerade Einzelerfinder und kleine Unternehmen profitieren vom Patentschutz

Die Alternative wäre entweder strenge Geheimhaltung, um die eigene Erfindungsidee oder gegebenenfalls eigene Investitionen zu schützen oder eine Veröffentlichung ohne Regelung der Rechte. Damit würde der Erfinder sein geistiges Eigentum verlieren und müsste im Markt gegen finanzstarke Akteure antreten, die seine Erfindung einfach nutzen. Vom Patentrecht profitieren deshalb gerade auch Einzelerfinder, kleine und mittlere Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, die sich in einem geschützten Umfeld frei an der Innovationsherausforderung beteiligen können.  

Durch Mitteilung und Veröffentlichung der Erfindung in einem rechtesichernden, nachvollziehbaren, geregeltem, unabhängigen Grundsystem wird somit einerseits gewähreistet, dass geistiges Eigentum auch dem Erfinder zugeordnet ist und andererseits weitere Erfindungen durch Kenntnis der bestehenden befördern. 

Erfindungen stoßen weitere Innovationen an

Unabhängig von der Person des Erfinders oder dessen monetären Möglichkeiten wird durch Austausch und Bekanntmachen ein ständiges Weitererfinden angestoßen. Damit entsteht sehr breite und weitreichende Innovationskraft. Dies umso mehr, als es durch die steigende technische Komplexität kaum noch singuläre Erfindungen gibt, die einem einzigen Erfinder oder einer Erfindergruppe zuzuordnen sind. Häufig kommt es daher zu Nutzungsvereinbarungen und gegenseitigen Absprachen zwischen Einzelerfindern, Universitäten oder KMU mit größeren Firmen und Konzernen über die besten technischen Lösungen. Statt die Nutzung einer Erfindung völlig zu verbieten, einigen sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der Praxis häufig durch Verhandlung auf eine gemeinsame Nutzung.