Geplantes Binnenmarktgesetz der britischen Regierung erschwert Brexit Verhandlungen
Bei dem Gesetz handelt es sich nach Expertenmeinung um einen Bruch internationalen Rechts. Boris Johnson hat mit dem Gesetz den gültigen, mühsam ausgehandelten Brexit-Deal mit der EU in Teilen ausgehebelt. Konkret geht es in dem Gesetz auch um Sonderregeln für das britische Nordirland, die eine harte Grenze zum EU-Staat Irland und neue Feindseligkeiten dort verhindern sollen. Im Zentrum des Streits steht eine Regelung, die es der britischen Regierung erlaubt, Pflichten zur Exportdeklaration einseitig aufzuheben. Dies könnte jedoch einen ordentlichen Zoll- und Steuervollzug unionsweit gefährden.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat deshalb Anfang Oktober 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das ist rechtlich möglich, weil das EU-Recht in der Übergangsphase weiterhin im Vereinigten Königreich gilt. Auch politisch ist die Entscheidung richtig: Ein Handelsabkommen darf es nur mit einem funktionierenden Grenzregime auf der irischen Insel geben. Alles andere wäre eine Attacke gegen den EU-Binnenmarkt. Nur mit einem funktionierenden Grenzregime ist unser Heimatmarkt geschützt.
Ein zukünftiges Abkommen ohne klare Regeln für fairen Wettbewerb wäre inakzeptabel
Trotz der nahezu aussichtslosen Lage spricht sich der BDI für die Fortsetzung der Verhandlungen aus. Er unterstützt die Verhandlungslinie der EU: Ein zukünftiges Abkommen ohne klare Regeln für fairen Wettbewerb wäre inakzeptabel. Aufgrund der Fristen bei Gesetzgebungsverfahren bleibt wenig Zeit. Beide Seiten müssen bis Ende Oktober ein Ergebnis finden. Dies wird eine Herausforderung, weil die Regierung Johnson ihre Glaubwürdigkeit beschädigt hat. Sie riskiert ein Scheitern und damit einen massiven Schaden für die Unternehmen und ihre Beschäftigten im eigenen Land.
Die Vorbereitungen in den deutschen Unternehmen sind indes unabhängig der Ereignisse vorangeschritten. In der BDI-Deloitte-Brexit Survey vom Juni 2020 gaben 74 Prozent an, gut oder sehr gut vorbereitet zu sein. Trotzdem muss mit Schwierigkeiten gerechnet werden, z. B. mit Verzögerungen an der Grenze. Neben den Verhandlungen kommt es darauf an, dass der britische Zoll zügig die notwendige Infrastruktur schafft, um den bald zusätzlich zu verzollenden Handel an den Grenzen mit angemessener Geschwindigkeit abzuwickeln.