Gesetzentwurf nicht mittelstandsfreundlich
Bei der Veranstaltung „Die Suche nach einem mittelstandsfreundlichen Erbschaftsteuergesetz“ appellierte Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), an die Politik: „Es geht hier nicht nur um höhere Belastungen für einige wenige große Unternehmen, sondern mit dem aktuellen Gesetzentwurf ist der Kern der mittelständisch geprägten Familienunternehmen in Deutschland betroffen.“
Zudem gehört die Bewertung der Unternehmen auf den Prüfstand: „Überbewertungen von eigentümer- und familiengeführten Unternehmen müssen endlich beseitigt werden“, forderte Ingeborg Neumann, Textilunternehmerin und Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). „Darüber hinaus bedarf es im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch Nachbesserungen beim Umfang der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen. Dreh- und Angelpunkt für die Unternehmen ist, dass die erforderliche Liquidität in den Unternehmen nicht künstlich als unproduktives Vermögen qualifiziert wird und mit Erbschaftsteuer belegt wird.“
In der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs nennt die Bundesregierung den Erhalt der Unternehmenskultur als wichtiges Ziel der Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Spitzenverbände weisen jedoch darauf hin, dass noch wesentliche Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen.