Gesetzgeber muss bei Körperschaftssteuer schnell Rechtssicherheit schaffen

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine rückwirkende Verbesserung des Körperschaftsteuergesetzes, plädiert Joachim Lang, BDI-Hauptgeschäftsführer, für schnelle Fortschritte. Deutsche Regelungen zum Verlustuntergang belasten die Wirtschaft übermäßig, betont Lang.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt deutlich: Die deutschen Regelungen zum Verlustuntergang belasten die Wirtschaft übermäßig. Trotz der nachträglichen Ergänzung der Regelung um zahlreiche Ausnahmen, die zum Teil wieder durch den Europäischen Gerichtshof zurückgenommen wurden, ist die Regelung zum Verlustuntergang mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Dies deckt sich mit der wirtschaftlichen Beurteilung. Verluste müssen in der Verlustphase von jemandem getragen werden, deshalb muss auch eine Verrechnung mit späteren Gewinnen möglich sein. Der Gesetzgeber ist nunmehr aufgefordert, schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Es muss eine Regelung geschaffen werden, die grundsätzlich einen Verlustabzug ermöglicht. Die Entscheidung belegt, dass Steuerstrukturreformen dringend notwendig sind.“