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„Green Claims“: Mehr Transparenz statt Greenwashing in der Werbung

Das Bewerben von Produkten und Dienstleistungen mit deren vorgeblich positiven Umwelteigenschaften ist zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor geworden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwierig, die Qualität der vielen oft herstellereigenen Umweltaussagen und -zeichen zu bewerten und daraus nachhaltigere Konsumentscheidungen abzuleiten. Eine EU-Richtlinie soll für mehr Transparenz sorgen.

Umweltaussagen spielen eine immer wichtigere Rolle für die Meinungsbildung und Kaufentscheidungen von Konsumenten. Die Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen ist zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Als grün beziehungsweise nachhaltig deklarierte Produkte verzeichnen auf dem EU-Binnenmarkt inzwischen ein größeres Wachstum als andere Produkte.

Allerdings kann die Qualität der umweltbezogenen Aussagen und Deklarationen der Hersteller über ihre Produkte und Dienstleistungen stark schwanken. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die nach verlässlichen Informationen für ihre Konsumentscheidungen suchen, können die individuellen Angaben irreführend sein. Innerhalb der EU sind zudem rund 230 freiwillige Umweltzeichen im Umlauf, die sehr unterschiedliche Funktionsweisen haben.

Daher begrüßt der BDI grundsätzlich die Bemühungen der EU-Kommission, mit dem Entwurf für eine Richtlinie über die Begründung und Kommunikation umweltbezogener Angaben („Green Claims“) vom März 2023 mehr Transparenz bei umweltbezogenen Aussagen im „Business to Consumer Verkehr (B2C)“ im Wettbewerb zu schaffen und Greenwashing zu vermeiden.

Obligatorische Begutachtung durch externe Prüfstellen jedoch kontraproduktiv

Der Entwurf sieht aber auch vor, dass Unternehmen, die umweltbezogene Aussagen machen oder Umweltkennzeichnungssysteme verwenden wollen, dazu verpflichtet werden, diese Angaben durch externe staatliche Institutionen überprüfen zu lassen. Dieser Erlaubnisvorbehalt für umweltbezogene Unternehmenskommunikation stellt ein dem deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht bislang fremdes Instrument dar, das einen unverhältnismäßigen Eingriff in die geschützten Rechtspositionen der betroffenen Unternehmen begründen würde.

Hinzu kommt, dass diese Bestimmungen zu hohen Verwaltungskosten und einem erheblichen administrativen und bürokratischen Aufwand für Unternehmen führen werden, die die Spontaneität und Schnelligkeit hemmen werden, von denen das Marketing in weiten Teilen lebt.

Der administrative Aufwand ist zudem nicht allein für Unternehmen relevant. Auch die Prüfstellen und zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten, welche die Prüfzertifikate kontrollieren, müssen einen erheblichen Mehraufwand leisten, der zu Verzögerungen im Zulassungsprozess führen kann. In der Folge könnten sich weniger Unternehmen in der Lage sehen, die umweltfreundlichen Aspekte ihrer Produkte auch zu kommunizieren, was nicht zuletzt auch zum Schaden für die Verbraucherinnen und Verbraucher wäre. Investitionen in umweltschützende, aber überobligatorische Maßnahmen, die nicht kommuniziert werden (dürfen), könnten fortan unterbleiben. Das aber würde den gesetzten Zielen des europäischen Green Deals zuwiderlaufen, da Unternehmen möglicherweise zögern, in zusätzliche nachhaltige Maßnahmen zu investieren, wenn sie keinen Wettbewerbsvorteil daraus ziehen können.

Eine obligatorische Vorabprüfung sollte daher nach Ansicht des BDI entweder ganz entfallen oder so gestaltet werden, dass der bürokratische Aufwand und die Kosten für Unternehmen und vor allem für KMU so gering wie möglich gehalten werden.