Grillo: TTIP muss Maßstab fürs 21. Jahrhundert setzen
Der BDI legt erstmals ein Positionspapier zum internationalen Investitionsschutz vor. „In einer starken EU können und müssen wir uns engagieren, gemeinsam die Globalisierung zu gestalten. Es wäre merkwürdig, wenn ausgerechnet die beiden führenden Märkte USA und EU – im Gegensatz zu allen anderen Regionen – kein umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen vereinbaren würden.“ Das sagte BDI-Präsident Ulrich Grillo unmittelbar vor einer Reise in die USA.
„Ich werde in den nächsten Tagen bei Gesprächen in den USA für TTIP werben. Ich will klar machen, dass die deutsche Industrie ein außerordentlich großes Interesse an ehrgeizigen Verhandlungen hat.“ Dabei gehe es um den Umfang wie um das Tempo. „Zugleich werde ich in Washington für die Ausweitung des Exports von US-Gas nach Europa werben. Dies liegt in unserem ökonomischen und in unserem geopolitischem Interesse.“
Die Industrie brauche ein Abkommen, das Handel und Investitionen fördert. „TTIP muss Maßstäbe für das 21. Jahrhundert setzen, indem es Regeln und Standards neu entwickelt. Dabei darf es nicht zu einer Absenkung von Verbraucher- oder Sicherheitsstandards kommen“, forderte Grillo. „‚Made in Germany‘ ist weltweit ein Qualitätssiegel, das nicht verwässert werden darf.“
„Der Investitionsschutz ist für unsere Unternehmen von herausragender Bedeutung“, betonte der BDI-Präsident. Die öffentliche Diskussion um den Investitionsschutz zeige den Bedarf, Themen zu diskutieren und bestehende Regelungen kritisch zu hinterfragen, um die Instrumente zu verbessern. „Viele nehmen Defizite im System wahr, welche die Glaubwürdigkeit des TTIP insgesamt beschädigen. Daher müssen wir die Akzeptanz erhöhen. Anders als viele Kritiker von TTIP und Investitionsschutzabkommen will der BDI ein besseres und reformiertes Investitionsschutzabkommen, das weiterhin Bestandteil der Verhandlungen ist. Es ist realistisch, dass wir über den TTIP die Blaupause für bessere Investitionsschutzabkommen schaffen, das dann weltweit Nachahmer finden wird.“
Dies sind die zentralen BDI-Reformvorschläge im Investitionsschutz:
1. Transparenz der Verfahren deutlich verbessern: regelmäßige Information über Stand anhängiger Verfahren; Veröffentlichung der Schiedsurteile unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen; transparente Auswahl von Richtern, Zugang zu Anhörungen, Veröffentlichung von Dokumenten (u.a. Klagebegründung, -erwiderung und Schiedsspruch)
2. Schutzmechanismus gegen ungerechtfertigte bzw. unseriöse Klagen einführen: Anreiz für ungerechtfertigte Klagen senken, indem der Prozessverlierer für die gesamten Prozesskosten aufkommt.
3. Alternative Formen der Streitbeilegung fördern (z.B. Mediation) und einen Berufungsmechanismus schaffen
4. Zentrale Grundsätze präzise definieren, z.B. „indirekte Enteignung“ oder „faire und gerechte Behandlung“, um die Schiedsgerichte zu binden und Schiedssprüche berechenbarer zu machen.
5. Staatliche Souveränität und Regulierungshoheit ausdrücklich sichern - Beispiel Umwelt-, Gesundheits-, Klima-, Verbraucherschutz (politische Spielräume - policy space)
6. Ziel eines multinationalen Abkommens zum Schutz grenzüberschreitender Investitionen weiterverfolgen - Leitlinien in internationalen Gesprächen entwickeln und auf die WTO-Agenda setzen; TTIP kann hier wichtige Impulse liefern.