Grundsteuerreform kein großer Wurf
„Mit der Grundsteuer-Reform ist kein großer Wurf gelungen. Die bundeseinheitliche Neuregelung bleibt hinter den Erwartungen der deutschen Industrie zurück. Ein Hoffnungsschimmer ist die Öffnungsklausel, wenn die Länder sie für eigene bürokratiearme Neuregelungen einsetzen. Die Bundesländer sollten die Chance nutzen, eine bessere Reform umzusetzen.
Kritisch ist für unsere Unternehmen, dass Bodenrichtwerte die Anknüpfungspunkte für die Berechnung der Grundsteuer sein sollen. Bodenrichtwerte liegen für Industriegrundstücke oft gar nicht vor oder führen zu realitätsfernen Bewertungen. Auch die grundsteuerlichen Mitteilungs- und Anzeigepflichten der Steuerpflichtigen sind unnötig bürokratisch.
Die Regelungen zum Länderfinanzausgleich wurden auf den letzten Metern verbessert. Steuerpflichtige in denjenigen Bundesländern, welche die Öffnungsklausel nutzen, müssen somit keine zusätzlichen Erklärungen nur zu Zwecken des Länderfinanzausgleichs abgeben.“