© Unsplash/Mike Kononov

Hängepartie um das Wachstumschancengesetz endlich beendet

Die politische Hängepartie um das Wachstumschancengesetz ist zu Ende – das Gesetz wurde Mitte März 2024 in einer sehr reduzierten Fassung endlich verabschiedet. Das Gesetz ist ein erster Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Einen deutlich spürbaren Wachstumsimpuls werden diese steuerlichen Entlastungen jedoch nicht setzen.

Da die Länder bei der Bundesratssitzung Mitte November 2023 aufgrund der nicht aufgegriffenen Änderungsvorschläge, der erwarteten Aufkommenswirkung zulasten der Länderhaushalte und auch administrativer Fragen zur Umsetzung der Investitionsprämie das Wachstumschancengesetz nicht verabschiedet haben, wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat Anfang 2024 seine Arbeit zur Kompromissfindung aufgenommen.

Trotz intensiver Verhandlungen wurde Ende Februar lediglich eine „unechte“ Einigung erzielt, die von der CDU/CSU nicht mitgetragen wurde. Dieser Kompromiss zum Wachstumschancengesetz beinhaltet nur noch ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro jährlich und ist damit im Vergleich zu den ursprünglich vorgesehenen 7,4 Milliarden Euro jährlich stark eingedampft worden. Dabei sind vor allem die folgenden Punkte der Einigung hervorzuheben:

  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung durch eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage von vier Millionen Euro auf zehn Millionen Euro, bei einem unveränderten Fördersatz von 25 Prozent,
  • Keine Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutzinvestitionen,
  • Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach März 2024 bis zum Jahresende angeschafft werden,
  • Erhöhung des Schwellenwerts für die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag von 60 auf nur noch 70 Prozent für vier Jahre,
  • Keine Verbesserung des Verlustrücktrags, sodass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 nur noch ein Rücktrag in Höhe von einer Million Euro für die beiden vorangegangenen Veranlagungszeiträume möglich ist,
  • Wegfall der vorgesehenen Anzeigepflicht von nationalen Steuergestaltungen,
  • Umsetzung der vorgesehenen Änderungen bei der Thesaurierungsbegünstigung und dem Optionsmodell,
  • Verschärfung der Regelungen zu den Verrechnungspreisen durch die Einführung der § 1 Absatz 3d und 3e AStG,
  • Verschärfung des § 15 Absatz 2 Umwandlungssteuergesetz,
  • Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von fünf Prozent,
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einführung der eRechnung.

Doch selbst dieser im Volumen stark reduzierte Kompromiss hing bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat im März 2024 am seidenen Faden. Die CDU/CSU hatte angekündigt, ihre Zustimmung an die Rücknahme der Subventionskürzung beim Agrar-Diesel zu knüpfen.

Im Vermittlungsverfahren wurde das Gesetz so stark beschnitten, dass keine großen Wachstumsimpulse mehr zu erwarten sind. Dennoch braucht die Wirtschaft zumindest dieses Minimalergebnis. Die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und die degressive Abschreibung setzen wenigstens kleine zusätzliche Investitionsanreize. Die wirtschaftliche Schwächephase kann jedoch nur durch eine entschlossene Wachstumsagenda der Politik überwunden werden.

Im globalen Standortwettbewerb liegt Deutschland nach wie vor auf den hinteren Rängen. Nur mit einer grundlegenden Unternehmensteuerreform werden deutsche Unternehmen nicht weiterhin abgehängt. Ziel muss eine international wettbewerbsfähige Steuerbelastung der Unternehmen von maximal 25 Prozent sein.

Neue Berechnungen des IW Köln zeigen, dass die positiven Effekte des im Vermittlungsverfahren reduzierten Gesetzes sehr begrenzt sind. Bis zum Ende des Jahrzehnts dürften die Investitionen real insgesamt um 6 Milliarden Euro höher ausfallen. Dies entspricht 1,5 Prozent der Investitionen im Jahr 2023. Zum Vergleich: Der erste Gesetzesvorschlag hätte immerhin zu einem Investitionsplus von elf Milliarden Euro geführt. Für einen kraftvollen Wachstumsimpuls hätten die Maßnahmen „vervielfacht“ werden müssen. Gleichwohl sieht auch das IW Köln eine Signalwirkung für die Unternehmen: „Kleine Schritte in die richtige Richtung zu machen, ist besser, als auf der Stelle zu treten.“