Interessen gerecht ausgleichen
„Neue Regelungen sind nur sinnvoll, wenn sie einen echten Mehrwert für den digitalen Binnenmarkt bieten. Dazu müssen sie grenzüberschreitende Geschäfte erleichtern und dürfen Unternehmen nicht unangemessen belasten. Notwendig ist, die Interessen von Verbrauchern und Unternehmen gerecht auszugleichen. Insbesondere die vorgesehene zweijährige Beweislastumkehr beim Sachkauf ist nicht akzeptabel. Sie benachteiligt die Unternehmen über die Maßen.“