Kein Bedarf für gesondertes Unternehmensstrafrecht
Schon heute Sanktionen im hohen dreistelligen Millionenbereich gegen Unternehmen.
„In Deutschland besteht kein Bedarf für ein gesondertes Unternehmensstrafrecht.“ Das sagte Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), am Mittwoch in Berlin. Am Donnerstag will das Land Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Verbandsstrafgesetzbuches vorlegen. Es soll die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden regeln.
„Selbstverständlich müssen kriminelle Verhaltensweisen aus Unternehmen heraus scharf sanktioniert werden. Das derzeitige Ordnungswidrigkeitenrecht bietet bereits hinreichende Möglichkeiten“, erklärte Lösch. Neben der Geldbuße gebe es die Instrumente des Verfalls und der Vorteilsabschöpfung. Dadurch würden bereits heute Sanktionen im hohen dreistelligen Millionenbereich gegen Unternehmen verhängt.
Es ist laut BDI auch nicht ersichtlich, dass Deutschland im internationalen Vergleich Nachholbedarf hat. Europäische oder internationale Vorgaben, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen, existierten nicht. „Anders als in anderen Ländern, werden in Deutschland insbesondere Erkenntnisse aus der steuerlichen Betriebsprüfung umgehend an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Das führt zu einer hohen Verfolgungsquote von Rechtsverstößen“, betonte Lösch.
Die Unternehmen hätten schon aus Reputationsgründen ein originäres Eigeninteresse, Rechtsverstöße zu vermeiden. Daher gebe es innerhalb der Unternehmen bereits ein gesteigertes Bewusstsein gegenüber Wirtschaftskriminalität sowie hinreichende Anreize zu Compliance-Systemen.