KfW-Sonderprogramm 2020 und KfW-Schnellkredit
Betreffende Antragsteller dürfen jedoch nur Unternehmen sein, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können.
Finanziert werden sowohl Betriebsmittel als auch Investitionen. Die Zinssätze liegen zwischen 1,0 und 1,46 Prozent für KMUs und 2,0 und 2,21 Prozent für größere Unternehmen. Die KfW strebt an, die Gelder so schnell und unkompliziert wie möglich über ihre Hausbanken an die Gewerbetreibenden auszureichen. Hierfür wurden Kreditentscheidungsprozesse vereinfacht. So verzichtet die KfW bspw. bei Darlehen bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro auf die eigene Kreditprüfung und stellt hierbei ausschließlich auf die Prüfung der Hausbank ab. Der Kredithöchstbetrag pro Unternehmensgruppe entspricht einer Milliarde Euro.
Die KfW hat für Kredite an KMUs eine Haftungsfreistellung von 90 Prozent und für Kredite aller übrigen Unternehmen 80 Prozent veranschlagt. Dies bedeutet, dass bei Kreditausfällen Hausbanken nur noch maximal zehn bzw. 20 Prozent des ausstehenden Betrages nach Sicherheitenverwertung als Verlust tragen müssten. Der verbleibende Betrag fällt auf die KfW.
Aufgrund vermehrter Kritik wurde in Ergänzung zur Corona-Soforthilfe und dem KfW-Sonderprogramm der KfW-Schnellkredit ins Leben gerufen. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmen liegt bei drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, jedoch nicht höher als 500.000 Euro (Unternehmen von zehn bis 50 Mitarbeitern) bzw. 800.000 Euro (Unternehmen mit mindestens 51 Mitarbeitern). Finanziert werden sowohl Betriebsmittel als auch Investitionen. Im Gegensatz zum KfW-Sonderprogramm erfolgt bei der Kreditbewilligung keine Risikoprüfung. Dies ermöglicht die Haftungsfreistellung der Hausbanken durch die KfW von 100 Prozent. Weitere wichtige Unterschiede sind eine verlängerte Laufzeit von bis zu zehn Jahren und ein höherer Zinssatz von drei Prozent. Als Grundvorrausetzung gilt, dass ein Gewinn erwirtschaftet wurde, entweder für das Geschäftsjahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. Die Schnellkredite können bei den Hausbanken seit dem 15. April 2020 beantragt werden.
Der Beschluss für ein zusätzliches Kreditprogramm für kleine bis mittlere Unternehmen ist ein starkes Signal für den Mittelstand. Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt die Mittelstandslücke schließt. Für die mittelständischen Unternehmen ist es überlebenswichtig, schnell und unbürokratisch Kredite zu erhalten. Dafür ist eine 100-prozentige Staatshaftung für eine klar begrenzte Zeit vertretbar.