Klarer Lösungspfad nötig
Der BDI-Hauptgeschäftsführer mahnt jedoch, die Interessen der deutschen Industrie zu wahren. „Sowohl Kommissar Almunia als auch Wirtschaftsminister Gabriel haben in den letzten Wochen ganz klar einen Pfad definiert, auf dem wir zu einer Lösung kommen, die sachgerecht sein muss und die die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen der deutschen Industrie würdigt.“
Auch wenn es Kritik am Eckpunktepapier zur Novellierung des EEG-Gesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium auch von BDI-Seite gegeben habe, zeigten die Gespräche mit Almunia, dass sich die Kommission in Brüssel sehr bewusst ist, dass sie mit einer Neuregelung die deutsche energieintensive Industrie nicht schädigen dürfe.
Auch deswegen, weil der Kommission klar sei, dass die Summe der Vorleistungen zwischen den deutschen energieintensiven Unternehmen und den Industrieunternehmen in anderen Mitgliedsstaaten der EU bei über 200 Milliarden Euro liegt. „Das heißt, wenn es der deutschen energieintensiven Industrie gut geht, profitiert der Rest Europas und der Euro-Zone ganz genau davon.“
Die Befreiung von der EEG-Umlage für viele Betrieb sei keine unzulässige Wettbewerbsverzerrung, sondern ein Nachteilsausgleich. Weil Industrien international im Wettbewerb seien, müssten sie von dieser nationalen Belastung im internationalen Wettbewerb entlastet werden. „Das ist ungefähr so, wie wenn Sie im Mannschafts-Teamspringen die Goldmedaille gewinnen wollen, wie gestern bei der Schanze, aber auf Ihren Skiern eine nationale Bleizulage haben. Das geht natürlich nicht. Wir brauchen hier einheitliche Wettbewerbsbedingungen und die schafft diese Ausgleichsregelung.“
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