Kollektivklagen bringen unkalkulierbare Risiken mit sich
„Die Einführung weiterer kollektiver Rechtsschutzinstrumente lehnt der BDI nachdrücklich ab. Kollektivklagen bergen immer die Gefahr, dass sie Klagemissbrauch Vorschub leisten. Ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens wirken sie sich nachteilig auf die beklagte Partei aus. Das deutsche Recht bietet Verbrauchern umfassende Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, sodass eine Erweiterung der Klagebefugnisse nicht erforderlich ist. Die Ausweitung von Klagemöglichkeiten würde früher oder später auf die Einführung von Sammelklagen nach US-amerikanischem Muster hinauslaufen. Damit begründen sich für Unternehmen neue unkalkulierbare Risiken.“